Die Personen, die morgen Parkplätze in der Hagener Allee besetzen wollen, müssen mit einem Bußgeld rechnen

Gestern habe ich gefragt: “Darf ein Stadtverordneter die Bürger zu unerlaubten Handlungen aufrufen?” Und weil dieser Beitrag nicht nur eine hohe Klick-Rate verursacht, sondern auch sehr viele Kommentare gebracht hat, kommt dazu heute  ein Update, weil das Thema offensichtlich viele Bürger in der Stadt interessiert und damit die Frage: “Darf ein Stadtverordneter die Bürger zu unerlaubten Handlungen aufrufen?”

Ein besonderes Interesse an dem Thema dürften die Ladeninhaber in der Hagener Allee haben. Und weil morgen ein paar Vereinshansel über die Köpfe ihrer Mitglieder hinweg sich anmaßen, Autofahrer zu nötigen und den Einkaufsverkehr in der Straße stören zu wollen, gebe ich der Interessengemeinschaft Hagener Allee den Tipp: Rechtzeitig die Polizei informieren, damit das Besetzen von Autoparkplätzen beendet wird, bevor es richtig begonnen hat. Hierzu ein paar sachdienliche Informationen:

  • Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz freizuhalten, indem entweder ein Hindernis (z. B. ein Stuhl) in die Parklücke gestellt oder eine Person mit dem Freihalten beauftragt wird. Will ein Fußgänger einen Parkplatz auf diese Weise freihalten, so ist das Nötigung. Nötigung deshalb, weil der Fußgänger dem Autofahrer eine Verhaltensänderung aufzwingt.
  • Wird die Parklücke nicht durch einen Fußgänger, sondern durch Gegenstände, etwa einen Stuhl oder eine Kiste freigehalten, kann dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden.
  • Daraus folgt: Wo es ein Verbot gibt, hat der Gesetzgeber auch immer die Konsequenzen bei dessen Verstoß festgelegt. Für das unzulässige Parkplatz-Freihalten ist die Strafe meistens ein Bußgeld.
  • Und auch ein Fußgänger, der beim Freihalten einer Parklücke nicht durch nötigendes Verhalten auffällt, verstößt gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten im Straßenverkehr. Dies wird mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Liegt Nötigung vor, fällt das Bußgeld erheblich höher aus.

Meine Vermutung, dass die städtischen Überwachungskräfte hier eine kräftige Überwachung vornehmen werden, ist nicht viel mehr als eine Vermutung. Denn der Bürgermeister wird hier wohl das linke Auge zudrücken und mit dem rechten Auge nur zwinkern.

Postskriptum: Sollte die Stadtverwaltung von Ahrensburg dem Grüppchen tatsächlich genehmigt haben, die landesweiten Vorschriften zu missachten und Parkplätze zu besetzen, dann wiederhole ich meinen Vorwurf: Ein Willkürakt und offensichtlich Korruption. Auch wenn Henning Sußebach das anders sieht.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. September 2022

4 Gedanken zu „Die Personen, die morgen Parkplätze in der Hagener Allee besetzen wollen, müssen mit einem Bußgeld rechnen

  1. Lisa

    Warum wird die Protestaktion denn nicht vor dem Kaufhaus Nessler veranstaltet? Schließlich ist das Kaufhaus Nessler der Hauptträger des Bürgerentscheids. Dann wäre wenigstens für alle Bürger klar, gegen wen sich die Protestaktion in Wirklichkeit richtet.

  2. Rohde

    Ich denke mal, so blöde kann man im Rathaus nicht sein, dass man einer handvoll Demonstranten genehmigt hat, illegale Handlungen vorzunehmen. Andererseits ist in Ahrensburg bekanntermaßen alles möglich. Und das Schlimmste ist die Verbreitung von Unwahrheiten, um die Menschen zu beeinflussen.

  3. Lisa

    Da ich auf meine Frage vermutlich keine Antwort bekommen werde, versuche ich es einmal selber. Würden die Protestler direkt vor dem Kaufhaus Nessler gegen den von Nessler mit initiierten Bürgerentscheid protestieren, würden sie mit Sicherheit den Volkszorn der Innenstadtkunden zu spüren bekommen. Denn die Leute wollen bei Nessler einkaufen und nicht am Einkaufen behindert werden. Wäre Nessler weg, dann könnte die gesamte Innenstadt dicht machen. Ein Magnet wie Nessler zieht auch andere Geschäfte mit, die sonst nicht überlebensfähig wären. Und die auswärtigen Kunden wollen keinen “Sehnsuchtsort ” zum Spielen und Träumen, sondern einen Ort, wo es genügend attraktive und gut erreichbare öffentlich-rechtliche Parkplätze gibt. In Volksdorf , Bargteheide und Großhansdorf gibt es genügend öffentlich-rechtliche Parkplätze. Dort genügt es sogar, die Parkscheibe auszulegen.
    Statt endlich das direkte Gespräch mit den Kaufleuten zu suchem, versuchen WAB , Grüne und einige ihnen nahestehende Organisationen den Bürgerentscheid zu Fall zu bringen . Sie vertiefen damit unnötig die ohnehin schon vorhandenen Gräben.

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