Ahrensburg: Lärmschutzwände oder U-Bahn in der City…?

Alle reden über Corona. Und niemand redet mehr über die Donnerzüge, die durch Ahrensburg donnern sollen bei Tag und Nacht und den Bürgern den Schlaf rauben werden. Auch davon werden Menschen krank. Und während wir uns bei Corona maskieren müssen, werden wir bei den Donnerzügen freiwillig mit Ohrenschützern durch die Stadt laufen. Und dazu kommen die sechs Meter hohen Lärmschutzwände, die das Bild der Innenstadt grottenmäßig verändern werden – wenn sie denn tatsächlich kommen.

Abbildung frei nach Abendblatt

Apropos: Ich warte auf eine Wiedervorlage im 3. Buch Abendblatt. Dort las man zuletzt am 1. Mai 2019: “Ahrensburg: Bürgermeister will hohe Schutzwände verhindern”. Und in der Unterzeile war zu lesen: “Michael Sarach plädiert dafür, sich beim Kampf für Lärmschutz entlang der Bahnstrecke ein Beispiel an Bad Schwartau zu nehmen.”

Daraus ergeben sich Fragen und also lautend: Hat der verehrte Herr Bürgermeister die hohen Schutzwände inzwischen verhindert? Oder konnte er seinen ganz persönlichen Lieblingsplan verwirklichen, dass nämlich die Gleise der Bahn tiefgelegt werden, sodass hier quasi eine Untergrundbahn in der City von Ahrensburg entsteht? Oder wie? Oder was…?

Nach diesem Anstoß auf Szene Ahrensburg werden die Reporter vom 3. Buch Abendblatt den Faden bestimmt wieder aufnehmen und den Bürgermeister befragen, was denn der Stand der Dinge ist. Nicht, dass wir Bürger eines Nachts aufwachen, weil die XXXL-Donnerzüge uns aus dem Schlaf gerissen haben und der Herr Sarach längst über alle Berge ist, sprich im Ruhestand ruht!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. Juni 2020

5 Gedanken zu „Ahrensburg: Lärmschutzwände oder U-Bahn in der City…?

  1. Jan Furken

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,
    die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1-Abschnitt Hamburg Hbf-Luetkensallee- wurden m.W.n. dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Planfeststellungsbeschluß übergeben.
    Dieser (vor Gericht anfechtbare) Planfeststellungsbeschluß steht m.W.n. noch aus.
    Im PFA 2 -Abschnitt Luetkensallee-Landesgrenze HH-SH – konnten bis 23.12.2019 Einwendungen betroffener Bürger und Gemeinden abgegeben werden.
    Eine Anhörung betroffener Bürger und Gemeinden ist m.W.n. bisher nicht erfolgt.

    Die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2019 konnte sich leider nicht mit Einwendungen zum PFA 2 beschäftigen, da nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für die Änderung der Tagesordnung zusammengekommen ist.

    Nachzulesen im Protokoll der StVV, TOP 4, unter
    https://infonet.ahrensburg.de/sessionnetbi/si0057.asp?__ksinr=3509

    Bereits in der vorherigen Sitzung des Umweltauschusses am 11.12.2019 wurde entschieden, sich nicht mit Einwendungen im PFA 2 zu beteiligen.
    Nachzulesen im Protokoll des UA, TOP 7, unter
    https://infonet.ahrensburg.de/sessionnetbi/si0057.asp?__ksinr=3507

    Die öffentliche Auslegung für den PFA 3 -Abschnitt Landesgrenze HH-SH-Ahrensburg Gartenholz – ist noch nicht erfolgt.

    Informationen zum Stand des Verfahrens siehe https://www.s-bahn-4.de/de/aktuelles.html
    Wer sich als betroffener Bürger am Verfahren zum PFA 3 beteiligen will, sollte diese letzte Gelegenheit mit einer persönlichen Einwendung unbedingt nutzen.
    Hilfestellung bei Formulierungen kann gegeben werden.
    Abschließend noch eine Visualisierung der neuen Brücke am (ehemaligen) Bahnübergang Bauner Hirsch
    mit 3 m hohen Lärmschutzwänden, welche den zu erwartenden Straßenlärm aus mind. 12.000 Kfz/24h sicherlich nicht abschirmen werden.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Jan Furken – danke schön für all diese sachdienlichen Informationen! Da bin ich aber heilfroh, dass unser Herr Bürgermeister alles voll im Griff hat, um Schaden von der Stadt Ahrensburg abzuwehren. Aber das ist ja auch seine Aufgabe, für die er jeden Monat bezahlt wird, von seinem Ruhegeld gar nicht zu reden. Oder bekommt er jetzt schon Ruhegeld für seine heutige Tätigkeit…?

  2. Kassandra

    Darf der Bürgermeister eigentlich nur auf Anweisung der Stadtverordneten tätig werden oder auch im Interesse der Einwohner?

  3. Jan Furken

    Verehrte Kassandra,
    näheres zu Rechten und Pflichten der Gemeindevertreter (Stadtverordneten) bzw. des Bürgermeisters können Sie in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein §36 sowie §48 ff nachlesen. Siehe:

    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

    Weiteres ist im Ortsrecht der Stadt Ahrensburg nachzulesen. Siehe.

    https://www.ahrensburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Ortsrecht

    Der Bürgermeister wird gemäß §52 von den Stadtverordneten gewählt.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Zitat: “Der Bürgermeister wird gemäß §52 von den Stadtverordneten gewählt.” Dass die Stadtverordneten den Bürgermeister wählen, ist zwar korrekt, denn die Stadtverordneten gehören schließlich auch zu den Einwohnern der Stadt. Und alle Einwohner zusammen wählen den Bürgermeister.

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