Wort zum Sonntag: Gemeinde darf hören aber nicht wählen

„Kirchengemeinden suchen Nachfolger für Propst Buhl“, schrieb das 3. Buch Abendblatt vor ein paar Tagen. Diese Meldung ist nicht korrekt, denn die Kirchengemeinden suchen gar keinen Nachfolger für Propst Buhl, weil sie schon einen gefunden haben. Genauer sind es sogar zwei. Und so hätte die Überschrift lauten müssen: „Zwei Pastoren kandidieren zum Nachfolger für Propst Buhl“.

Zeichnung: Wilhelm Busch

Das Blatt berichtet: „Die Propstei Rahlstedt-Ahrensburg bekommt ein neues Oberhaupt.“ Darum stellen sich zwei Bewerber um das Propst-Amt der Gemeinde vor. Nein, nicht in Rahlstedt. Und auch nicht in Ahrensburg. Sondern in Farmsen – wo denn sonst. 😉 Dort präsentieren die beiden Geistlichen sich jeweils mit einer Predigt und einem Vortrag. Wer von den zwei Pastoren seine Vorstellung nach Meinung der Gemeindemitglieder am glaubwürdigsten macht, spielt keine Rolle für die Ernennung. Denn nicht die Gemeindemitglieder haben die Wahl, welcher der beiden Bewerber zum Propst ernannt wird, sondern das wird die Synode des Kirchenkreises entscheiden. Und die ist diesmal echt gefordert, denn bei der letzten Wahl war nur ein Kandidat zugelassen, eben besagter Hans-Jürgen Buhl.

Wäre es nicht schön und wünschenswert, wenn auch die Evangelisch-Lutherische Kirche die Demokratie ins kirchliche Amt einführen würde…?!

Postskriptum: Wenn ich mir die beiden vorgestellten Kandidaten anschaue und ihre Vita lese, dann hätte ich einen klaren Favoriten, ohne dass ich in die Kirche nach Farmsen gehen muss, um mir die Predigten und Vorträge dort anzuhören. Aber das interessiert die Synode vermutlich nicht.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 18. August 2019

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Optionally add an image (JPEG only)