Hamburger Abendblatt: Unwahrheit und Verschweigen

Am 3. Dezember 2017 habe ich einen Blog-Eintrag geschrieben mit der Überschrift: „Ralph Klingel-Domdey schreibt mal wieder großes Kino“. Dazu wurden 52 Kommentare veröffentlicht. Und alle Leser von Szene Ahrensburg – und vermutlich auch Ralph Klingel-Domdey – wussten von diesem Tage an, dass beim Bauvorhaben Alte Reitbahn nicht alles so ganz koscher verlaufen ist – um es mal milde zu formulieren.

Fehlerhaftes: Hamburger Abendblatt Stormarn

Die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt ist diesem Thema damals nicht nachgegangen. Erst heute finden wir im Stormarn-Teil einen Bericht über die Sitzung vom Bau- und Planungsausschuss von vor zwei Tagen. Dieser Beitrag mit der Überschrift „Ahrensburg: Vorwürfe gegen Bauamt“ steht nicht auf der ersten Seite, wo er hingehört, sondern auf der dritten Seite unten links und klein – siehe die nebenstehende Abbildung! Ein gerissenes Kalb ist für die Redaktion eben wichtiger als gerissene Rathaus-Mitarbeiter.

Der Leser erfährt: Diesen schweren Vorwurf erheben vier Schwestern aus Ahrensburg, machten ihn auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erstmals öffentlich.“ Was nachweislich unwahr ist, denn eine Veröffentlichung auf Szene Ahrensburg ist öffentlich. Und wie gesagt: Über den Fall und die Hintergründe konnten Sie schon am 3. Dezember 2017 auf Szene Ahrensburg lesen und auch danach noch mehrfach.

Worüber Sie damals noch nichts lesen konnten, das war der Name Frauke Piening, die zu jener Zeit noch anonym bleiben wollte. Sie und ihre drei Schwestern sind die Töchter von Dr. Katharina Piening, die im Jahre 2016 verstorben ist. Diese Ahrensburgerin hat lange Zeit ehrenamtlich als Stadträtin und Stadtverordnete in Ahrensburg gearbeitet und wurde dafür mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille geehrt. Und diese Auszeichnung gaben die Schwestern am Mittwoch in der Sitzung vom Bau- und Planungsausschuss aus Protest gegen die Behandlung der Stadt zurück. Und sie haben den Anti-Korruptionsbeauftragten von Schleswig-Holstein eingeschaltet, der den Fall überprüfen soll.

All das, was im voranstehenden Absatz zu lesen ist, hätten Sie heute eigentlich auch im 3. Buch Abendblatt lesen müssen. Können Sie aber nicht. Weil die Redaktion es verschwiegen hat. Warum…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 9. März 2018

30 Gedanken zu „Hamburger Abendblatt: Unwahrheit und Verschweigen

  1. Frauke

    Guten Morgen Herr Dzubilla,

    bei der Lektüre des online-Artikels heute morgen ist mir die “exponierte Lage” natürlich nicht so ins Auge gefallen 😉 – aber immerhin wurde überhaupt berichtet, der Redakteur hat sich gestern an uns gewandt.

    Der Beitrag ist in der Tat nicht ganz vollständig, so geht z.B. nicht hervor, dass zu dem Zeitpunkt bereits ein gültiger Kaufvertrag vorlag und damit nicht unerhebliche Kosten für Makler und Notar fällig waren. Da ist wohl noch ein ergänzender Leserbrief fällig…. Und, wenn der Käufer sowieso einen Teil verkaufen wollte, was ja sein gutes Recht ist, warum dann überhaupt der Eingriff von der Verwaltung – um den Preis zu deckeln und einen Wettbewerb zu unterbinden?

    Aber- und das ist unseres Erachtens positiv – durch die Bestätigung von Herrn Kania, dass es eben nicht um die Grünfläche ging, wird die Absurdität des Vorgangs wohl allen klar: “Der Käufer wollte sowieso verkaufen, daher haben wir Vorkaufsrecht für einen Spielplatz angemeldert, der eigentlich ja sowieso nie geplant war”. Alles klar! Fazit: Bevor man sich unötig aufregt in Zukunft die Schreiben der Stadt Ahrensburg lieber gleich ungeöffnet in die Tonne werfen, ist vermutlich eh nicht so gemeint” . Das nächste Knöllchen kommt bestimmt… 😉

  2. Johannes R.

    Für einen Beamten ist es per Dienstrecht verboten , für einen Privatinvestor Grundstücksankäufe zu tätigen oder einen derartigen Ankauf in die Wege zu leiten, damit das Grundstück dann von der Stadt an den Investor weiterverkauft werden kann. Das gilt umso mehr für einen Spitzenbeamten wie Herrn Kania. Herr Kania hatte nicht das Recht, sich überhaupt in dieser Angelegenheit an die Familie Piening zu wenden. Das wäre ausschließlich Aufgabe des Investors gewesen, weil auf dem Grundstück ein Gebäude des Investors und nicht der Stadt errichtet werden soll. Falls diese Angelegenheit nicht dienstrechtlich verfolgt wird, heißt dies, dass der Dienstvorgesetzte. also der Bürgermeister, und die Stadtverordneten in diese Sache mitverwickelt sind.
    Mit seinem Statement auf der Bauausschusssitzung hat der Bauamtsleiter offen zugegeben, dass er im Interesse bzw. zugunsten der Investoren gehandelt hat. Herr Kania hat aber einen Amtseid geleistet, nach dem er ausschließlich im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit tätig werden darf. Herr Kania hat also den Verstoß gegen seinen Amtseid bereits öffentlich zugegeben. Von daher wäre es jetzt an der Zeit, dass der Bürgermeister ein dienstrechtliches Verfahren gegen seinen Bauamtsleiter einleitet.

  3. Kassandra

    Ahrensburger Stadtverordnete würden auch einem Atommüllendlager in der Innenstadt zustimmen, wenn es dafür im Gegenzug ein Kino in Ahrensburg gibt. Unter dem Lockruf “Kino!” würde man sogar eine Mehrheit erzielen, wenn man dafür das Schloss in ein Bordell umwandeln müsste – jede Wette! 😉

  4. Frank B.

    Herr Kania hat laut Stormarnbeilage vor dem Bauausschuss gesagt: ” Es ist ein normaler Vorgang, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken ausübt. Die Verwaltung hat nach dem Baugesetzbuch gehandelt.” Hier hat Herr Kania nicht die Wahrheit gesagt. Die Stadt kann nur dann von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, wenn die Verwendung des Grundstücks auch dem Wohl der Allgemeinheit dient, also z.B. für einen öffentlichen Kinderspielplatz oder eine öffentliche Grünfläche. Da die Stadt aber zu keinem Zeitpunkt vorhatte, dort einen Kinderspielplatz zu bauen, war die Stadt auch zu keinem Zeitpunkt berechtigt, sich auf das städtische Vorkaufsrecht zu berufen oder in Zusammenhang mit diesem Grundstückserwerb überhaupt Familie Piening anzuschreiben oder ins Rathaus vorzuladen.

    1. Frauke

      Ganz richtig, Frank B.! – und nur bezogen auf den zu dem Zeitpunkt gültigen Bebauungsplan 11 von 1969, der nur “Spiel- und Sport oder Grünfläche für die Allgemeinheit” zulässt. (Einzusehen über http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/Ahrensbg_BPL_11.jpg ). Das Grundstück wurde übrigens vor Aufstellúng dieses Planes 1964 als ganz “normales”, unbelastetes Grundstück von unseren Eltern gekauft und den damaligen Einspruch meines Vaters auf den B-Plan haben wir jetzt gerade im Nachlass gefunden. Grotesk: In dem Haus wohnte vormals Familie Samusch, der Bürgermeister, der dann ein paar Jahre später die hinteren Gärten der Adolfstrasse dem Spiel – und Sport gewidmet hat. Vielleicht sollten wir der Stadt anteilige Gartenpflegekosten seit 1969 für ihre “Ländereien im hinteren Grundstücksbereich” in Rechnung stellen 😀

    2. Gesa

      Als Betroffene kann ich sagen,dass weder die grosse Makleragentur noch der Notar jemals so einen Fall hatten.
      Und es wurde uns auch vom Notar mitgeteilt,dass die Stadt im Falle dieses Vorkaufsrechts nicht etwa in den Vertrag einspringt,sondern für den dann genommenen,halben Grundstücksanteil nur den Preis für Wege- und Spielplatzflächen bezahlen würde(der sehr gering ist ) und der Paragraph war so gewählt,das wir nicht einmal vom Verkauf zurücktreten konnten.Mehr Druck geht kaum.Und alles,um einem privaten Investor Vorteile zu verschaffen.

  5. Fritz aus Ahrensburg

    Die Investoren mussten keinen Finger rühren, um an das Grundstück heranzukommen. Und die Investoren mussten auch keinerlei Kokurrenz mit anderen Bietern befürchten. Die Investoren konnten damit den privaten Grundeigentümern den Preis diktieren. So etwas nennt man Vorteilsgewährung.

  6. Petra

    Der Ausschussvorsitzende teilte anscheinend mit, man wolle den “Vorwürfen” nachgehen. Das heißt erst mal gar nichts, solange nicht gesagt wird, wie hier für Aufklärung gesorgt werden soll. Kein Ausschussmitglied ist offensichtlich auf die Idee gekommen, sich bei Frauke und ihren Geschwistern zu entschuldigen. Das ist eine sehr schwache Reaktion. Schließlich ist der Vorgang seit vielen Wochen öffentlich bekannt.

  7. Martens

    Schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Und der Bürgermeister schweigt. Warum wurde er nicht befragt? Warum sagt er nichts zu der Angelegenheit? Krank? Urlaub? Feigheit?

  8. Paul

    Die Stadt Ahrensburg hat unter Vortäuschung einer falschen Rechtslage dafür gesorgt, dass Grundeigentümer ein Grundstück an Investoren abtreten müssen. Wo bleibt eigentlich hier der Rechtsstaat?

  9. Rüdiger

    Keines der hiesigen Presseorgane hat je darüber berichtet, dass die Melcher-Gruppe das städtische Grundstück Alte Reitbahn überplanen darf, ohne dass zuvor ein Kaufpreis vereinbart worden wäre oder von der Stadt Kaufpreisforderungen genannt worden wären. Derartige Vorzugskomditionen, wie sie auch den Lindenhofinvestoren gewährt wurden, sind durchaus unüblich. um nicht zu sagen regelwidrig. Da sich auch die Stadtverordneten zu diesem Thema in Schweigen hüllen, wäre es an der Zeit, hier einmal nachzuhaken.

  10. Fritz aus Ahrensburg

    @ M.Schneider: Ein derartiges Kino würde nie in Betrieb gehen, weil eine Auslastung von 10% den Betreiber innerhalb kürzester Zeit in den Ruin treiben würde. Damit ist klar, dass die Kinopläne von der Melcher-Gruppe nur vorgeschoben wurden, um an das Grundstück Alte Reitbahn heranzukommen.

  11. Johannes R.

    Vielen Dank für den Artikel aus dem Stormarner Tageblatt. Hier wird zwischen den Zeilen auch der tatsächliche Grund für das Koppelungsgeschäft genannt. Die Investoren brauchen das erste Projekt, um mit den Gewinnen das zweite Projekt zu finanzieren. Das dürfte auch der wahre Grund dafür sein, warum die Zahl der Wohneinheiten immer weiter in die Höhe geschraubt wird und die angrenzenden privaten Grundstücke ebenfalls überbaut werden sollen.
    Ein derartiges Koppelungsgeschäft hat es in Ahrensburg schon einmal gegeben. Vor ca. 10 Jahren wurde der Terrakottaklotz gebaut, um mit den Gewinnen das CCA zu finanzieren – mit katastrophalen Folgen für das Stadtbild und die Verkehrssituation von Ahrensburg.

  12. Gesa

    Wenn ich `mal Wahrsagerin spielen wollte:das Kino wird 2-3 Jahre laufen- bis es leider mangels Rentabilität geschlossen wird und das Gebäude umgebaut wird.Sicherlich zu etwas Ähnlichem wie z.B. einem Supermarkt 😉 .

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wenn der potentielle Betreiber schon heute eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einer Auslastung von 10 Prozent gemacht hat, dann wäre er verrückt, dort ein Kino zu errichten. Sobald die Alte Reitbahn bebaut worden ist, entsteht in der Bahnhofsstraße ein Großmarkt.

      1. Frauke

        Das waere auch ja noch mal eine Frage wie das vertraglich sichergestellt werden soll, immerhin gibt der Bürger dafür ein staedisches Grundstück weg. Was passiert, wenn der Kinobetreiber bis 2022+ insolvent ist, muss er sich für einen Zeitraum verpflichten etc.

        1. Harald Dzubilla Artikelautor

          Verträge mit der Stadt werden unterzeichnet von den den Partnern Schall & Rauch. Sie sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind – siehe z. B. CCA. Ich schätze: Im Vertrag mit dem Investor wird nur von einem Kino die Rede sein. Und dann steht anschließend in dem Großmarkt zum Beispiel dieses Action-Kino:

  13. Frieda B.

    Wer noch bei einigermaßen klarem Verstand ist, kommt unweigerlich zu dem Schluss, dass ein Kino mit 7 Sälen in Ahrensburg gar nicht funktionieren kann. Hier handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Lockvogelangebot , um die Stadtverordneten dazu zu ködern, den Investoren am Bahnhof ein möglichst großes Gebäude zu genehmigen. Ein derartig großer Gebäudekomplex kann dann jederzeit einer anderen Nutzung zugeführt werden und für die Eigentümer hohe Renditen abwerfen.

    1. Frauke

      Danke, Britta S. 🙂 Wir sind eigentlich ganz friedfertig, aber die haben uns echt gequält damals, wir hatten wirklich Angst, weil das ja eine Enteignung ist – und wir völlig rechtlos als Faustpfand dazwischen. Wenn Herr Kania meint, das wäre Tagesgeschäft, dann hat er wohl kein Gefühl, welche Instrumente er in der Hand hat. Das macht man nicht mit Menschen, und schon gar nicht so zum Spaß.

  14. Frank B.

    Die Frage steht im Raum, ob womöglich sogar die Stadtverordneten die Verwaltung dazu autorisiert haben, für derartige Grundtücksankäufe tätig zu werden ? Gibt es einen dahin gehenden Beschluss? Wenn ja, muss ein derartiger Beschluss sofort aufgehoben werden.

  15. Erwin

    Es ist ein Trauerspiel. Man sollte genau schauen wen man in Ahrensburg noch wählen kann.
    Warum gibt es keine rechtliche Überprüfung dieses Mauschelgeschäftes der Stadt und der gewählten “ahnungslosen” Stadtverordneten und dem Entfall aller öffentlicher Parkplätze?? Das muss doch beim Innenminister (oder wer macht das) vorgebracht werden.

    Schon beim CCA klappte der Trick des Investor = Verwaltung. Da versprach die Schlagzeile des Abendblattes “H+M kommt! !” ……und man wolle einen Gegenpol zum AEZ schaffen! Da wollte natürlich jeder der Stadtverordneten nicht im Wege stehen….. aber wo ist denn H+M im CCA? Nun haben wir den Schandfleck in der Innenstadt…..Danke!

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