Haben Sie heute schon gelacht, meine lieben Mitbürger…?

Heute mal wieder echt der Brüller im 3. Buch Abendblatt! Der Aufmacher: “Sanierungsgebiet: Was jetzt für Eigentümer gilt”. Darunter erfährt der Leser, dass auf viele Grundeigentümer in der Innenstadt mehr oder weniger hohe Kosten zukommen, wenn entsprechende Anträge der Verwaltung umgesetzt werden. Darüber schreibt Janina Dietrich sehr ausführlich. Aber das müssen Sie gar nicht alles lesen!

Lesen müssen Sie nur eine Randnotiz. Die finden Sie links unter dem Porträt der Stellvertretenden Bürgermeisterin und Stadtverordneten Carola Behr (CDU), die wie folgt zitiert wird: “Die Eigentümer werden alle informiert. Es wird nichts ohne ihr Einverständnis und das der Stadtverordneten passieren”!

Ist das nicht goldig, meine lieben Mitbürger?! Da wird ein Kosten-Gebäude für die Hauseigentümer errichtet, und die Stellvertretende Bürgermeisterin untergräbt das Fundament und erklärt: Alles Sprechblasen, wenn der Eigentümer sagt: “Nein,danke, ich will das nicht!”

Letztes war zuletzt der Fall, als Verwaltung und Politik die Lindenkronen in der Innenstadt in Kastenform schneiden wollten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. Januar 2018

31 Gedanken zu „Haben Sie heute schon gelacht, meine lieben Mitbürger…?

  1. Fritz Lucke

    und was passiert, wenn der Eigentümer Nein und die Stadtverordneten Ja sagen. Muss dann nur die Hälfte bezahlt werden ?

  2. Martens

    Ich begreife das nicht. Dieser Widerspruch müsst doch jemanden in der Redaktion aufgefallen sein. Oder ist der Redaktionsleiter in Urlaub?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Das Hamburger Abendblatt behauptet heute eine falsche Tatsache sogar auf der Titelseite. Bevor die Ahrensburger Politiker überhaupt abgestimmt haben, meldet die Redaktion bereits unmissverständlich: “Ahrensburger müssen zahlen”.

  3. Martens

    Da wird sich Herr Klüngel-Domdey wohl morgen im Blatt bei den Lesern entschuldigen müssen für das, was dort in der Großen Straße geleistet wurde.

  4. Rohde

    Das ist nun schon der zweite dicke Klops, den die Redakteurin Janina Dietrich uns Lesern in diesem Jahr serviert hat. Wollen mal abwarten, was da sonst noch so kommen wird.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Es sieht so aus, als habe Janina Dietrich die Nachfolge vom Wendler übernommen. Der hat damals auch öfter die Entscheidungen der Stadtverordnungen veröffentlicht, bevor diese Damen und Herren überhaupt abgestimmt hatten. Ich hatte damals gemutmaßt, dass der Wendler der inoffizielle Rathaussprecher gewesen ist … möglicherweise ist es jetzt die Dietrich mit ihrer Prophezeiung, die von den Stadtverordneten dann im vorauseilenden Gehorsam umgesetzt wird – was natürlich keiner der betroffenen Bürger hoffen will.

  5. Johannes R.

    Wenn man den Artikel liest, fragt man sich, ob Frau Carola Behr von der CDU wirklich so naiv ist, oder ob sie nur so tut. Unmittelbar vor der Bürgermeisterwahl hatte der Bürgermeister den Eindruck erweckt, als würde demnächst ein warmer Geldsegen in Millionenhöhe auf die Stadt niederregnen. Und jetzt erfährt man auf einmal, dass mit der so genannten Stadterneuerung schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf Eigentum verbunden sein sollen. Die Stadt behauptet auf einmal, dass sie verpflichtet sei, so vorzugehen. Ein entsprechendes Gesetz, worauf sich die Stadt dabei stützt, wir aber nicht genannt. Ein derartiges Gesetz gibt gibt es auch gar nicht. Für die betroffenen Eigentümer hat dies schwerwiegende Konsequenzen, die einer kalten Enteignung gleichkommen können. Die Stadt wird von den betroffenen Eigentümern z.B. Folgendes verlangen: “Die Eigentümer müssen die Stadt unter anderem um Genehmigung bitten. wenn sie ihr Grundstück verkaufen wollen.” Das ist ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Eigentum und auf Veräußerung des eigenen Eigentums. Damit kann die Stadt jeden Grundstücksverkauf blockieren, indem sie einfach behauptet, dass der Preis spekulativ hoch sei. Die Eigentümer müssen dann in jahrelangen Gerichtsverfahren ihr Recht auf die Veräußerung ihres Eigentums erstreiten. So etwas kommt einer kalten Enteignung gleich, besonders nachdem die Stadt in der Zwischenzeit in aller Ruhe genau auf diesem Grundstück einen städtischen Spielplatz planen und dann dieses Grundstück fast zum Nulltarif selbst erwerben kann.
    Das heißt letztlich, dass das, was im Fall Regina an kalter Enteignung geplant wurde, im Sanierungsgebiet zum Regelfall werden könnte. Man kann es auch andersherum sagen: Die Verwaltung will sich im nachhinein die Zustimmung der Stadtverordneten zu ihren illegalen Praktiken im Fall des Grundstücks von Regina einholen. Damit wären die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zukünftig vor der Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden geschützt, auch wenn sie illegale Praktiken des Grundstückserwerbs anwenden. Schließlich kann die Verwaltung dann in aller Seelenruhe behaupten, dass sie im Auftrag der Stadtverordneten gehandelt habe. Und das alles will der CDU entgangen sein? Wenn die CDU so etwas durchgehen lässt, dann hat die CDU es verdient, wenn sie bei der nächsten Kommunalwahl Wähler verliert, und zwar ihre Stammwähler.

  6. Frieda B.

    Hier irrt Frau Behr aber gewaltig. Grundgesetz Art 14 lautet: “Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.” Art. 14 GG kann also nicht Verhandlungssache zwischen Grundeigentümern und der Verwaltung der Stadt Ahrensburg sein, wie von Frau Behr fälschlicherweise unterstellt wird. Söllte die Stadt sich berechtigt sehen, Einschränkungen bei Art. 14 GG vornehmen zu wollen, dann ist die Stadt nachweispflichtig und nicht der Grundeigentümer. Die Stadt ist also auf keinen Fall berechtigt, von den betreffenden Grundeigentümern zu verlangen, dass sie die Stadt um Erlaubnis bitten müssten, falls sie ihr Grundstück verkaufen wollen. In einem derartigen Fall stellt sich die Frage, warum sich die Stadtverordneten nicht schützend vor die betreffenden Grundeigentümer stellen? Schließlich ist das, was die Verwaltung plant, ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 14 GG.

  7. Petra

    Was die Verwaltung hier im so genannten Sanierungsgebiet plant, ist Enteignung auf Raten und ohne jegliche Rechtsgrundlage. Sogar ganz normale Mietverträge müssten von der Stadt genehmigt werden. So kann die Stadt permanente Kontrolle ausüben. Das erinnert schon langsam an George Orwells 1984.

  8. Der Spatz vom Rathausdach

    Ich glaube, dass ich gehört haben könnte, dass der Bürgermeister noch zwei weitere Anträge gestellt hat, und zwar will er die Große Straße umbenennen lassen in Michael-Sarach-Boulevard. Und das Rondeel soll umbenannt werden in Ursula-Pepper-Platz. Die Fraktion der SPD soll sich bereits im Vorwege einstimmig dafür ausgesprochen haben. Daraufhin hat die CDU-Frakion angekündigt, im Falle einer Umbenennung des Rondeels dort das Stadtbüro aufzugeben und auch keine Wahlveranstaltung mehr auf dem Platz durchzuführen.

  9. Britta S.

    Aus dem Artikel geht hervor, dass die CDU zwar Fragen an die Verwaltung gestellt, selbst aber keine juristische Überprüfung vorgenommen hat. Von daher glaubt die CDU, dass die Sache rechtens ist, weiß es aber letztlich nicht. Das ist keine gute Grundlage für eine Abstimmung.

  10. Fritz aus Ahrensburg

    Die auf S.1 des Abendbaltts versprochene Millionenförderung ist eine glatte Falschmeldung. Auf Seite 23 werden aus den Millionen auf einmal nur noch 650 000 Euro für alle Grundeigentümer, und das verteilt auf 15 Jahre. Die Förderung durch die Stadt ist ein schlechter Witz!

  11. Rüdiger

    Vor der Bürgermeisterwahl hat der Bürgermeister Wohltaten und einen Geldsegen für die Innenstadt versprochen. Herausgekommen sind Schikanen und Kontrollen für die Grundeigentümer, die von Frau Behr kleingeredet werden.

  12. Ahrensbürgerin

    Der Bürgermeister hat die letzte Wahl mit falschen Versprechungen gewonnen. Warum lässt die CDU den Bürgermeister und seine Verwaltung nicht einfach auflaufen, und warum weist die CDU die Anträge der Verwaltung nicht als das zurück, was sie in Wirklichkeit sind, nämlich bürgerfeindlich und ein Bruch der Wahlversprechen ??!!

  13. Kassandra

    Die Stadtverordneten entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn es mit dem Wissen nicht so weit her ist, bleibt nur das Gewissen. Und wenn dieses auch bei schlechten Entscheidungen gut ist, dann kommen (hoffentlich!) irgendwann später mal Gewissensbisse.

  14. Rüdiger

    Gewissensbisse? Das wäre ja etwas ganz Neues! Aber vermutlich kurz vor den Kommunalwahlen nicht komplett ausgeschlossen!

  15. Frieda B.

    Herr Maik Neubacher von der CDU weiß sehr genau Bescheid über die Bedeutung und die Verantwortung der Stadtverordneten. In seinem heutigen Beitrag schreibt er im Markt: “Zuweilen können auch wir die Verwaltungsmühlen nicht außer Kaft setzen. Doch unser Stadtparlament übernimmt eine ungemein wichtige Rolle. Es ist der “Aufsichtsrat” der kommunalen Selbstverwaltung … ” Das sind doch neue Töne bei den Kommentaren der Parteien, die jede Woche im Markt abgedruckt werden. Da möchte man den Verantwortlichen in der CDU zurufen: “Fangen Sie damit sofort an und widersetzen Sie sich den Vorgaben der Verwaltung.” Dann können die Stadtverordneten der CDU wirklich zu den “Helden der Kommunalpolitik” werden, wie Herr Neubacher in seinem Titel schreibt.

  16. Paul

    Es ist zu befürchten, dass die Ahrensburger Bürger zukünftig ihr Recht vermehrt über Anwälte und Gerichte erstreiten müssen, weil die Ahrensburger Verwaltung von den Stadtverordneten nicht ausreichend kontrolliert wird. Merkwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, dass alle anderen Parteien zu diesem Theam anscheinend nichts zu sagen haben.

  17. Johannes R.

    Die Beschlüsse des Bauausschusses bestätigen alle bisherigen Befürchtungen. Die einzigen für diese Beschlüsse herangezogenen Gesetze sind §142 Baugesetzbuch (die Stadt kann ein Sanierungsgebiet bestimmen) und §154 Baugesetzbuch (Anwohner müssen für Wertsteigerungen einen Ausgleich zahlen). Die von der Stadt beabsichtigte Kontrolle der Mietverträge und der Verkäufe von Eigentum (die Eigentümer müssen die Stadt zukünftig um Erlaubnis fragen, wenn sie ihr Eigentum veräußen wollen) ist durch kein Gesetz abgedeckt. Eine Stadt kann derartige Festlegungen aber nicht einfach per Satzung treffen, wenn dies nicht durch ein Gesetz abgedeckt ist. Eine derartige Satzung ist dann von vornherein rechtswidrig. Alle Fraktionen haben dafür gestimmt, mit Ausnahme der FDP, alles nachzulesen in der heutigen Stormarnbeilage. Sobald mit staatlichen Fördergeldern gelockt wird, stimmen die Ahrensburger Parteien regelmäßig blind zu.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Gaaanz entspannt bleiben! Carola Behr (CDU), Stellvertretende Bürgermeisterin und zugleich auch Stadtverordnete, hat unzweideutig in gedruckter Form öffentlich ausgesagt:

      „Die Eigentümer werden alle informiert. Es wird nichts ohne ihr Einverständnis und das der Stadtverordneten passieren“!

      Sollte trotzdem etwas ohne Einverständnis der Eigentümer passieren … ja, dann weiß ich auch nicht, wie man das dann noch vor Gericht begründen will.

  18. Rüdiger

    In dem Artikel in der Stormarnbeilage wird ganz nebenbei verraten, wie die Eigentümer die von Frau Behr versprochenen Informationen erhalten werden: “Grundstücke im Sanierungsgebiet erhalten im Grundbuch einen Vermerk, der zur Information der Eigentümer dient.” Sobald es einen derartigen Vermerk im Grundbuch gibt, sind derartige Grundstücke nur noch schwer verkäuflich, weil damit jeder Käufer weiß, dass auf ihn im Laufe der nächsten 15 Jahre erhebliche Zahlungen zukommen können.

    1. Lonny

      Moment mal bitte! Welcher betroffene Eigentümer hat bereits eine Information erhalten? Ein Vermerk im Grundbuch kann ja wohl nicht als ausreichende Information des Eigentümers gezählt werden!

  19. Hauseigentümer

    Wer ist denn eigentlich bei dieser ganzen Aktion der Strippenzieher? Etwa der Bürgermeister, der seine nicht betroffene Immobilie am Rande der Innenstadt hat? Oder die Fraktion der SPD, die ja laut Martin Schulz von den Reichen nehmen und es den Armen geben soll?

  20. Frank B.

    Der oder die Strippenzieher? Der Bürgermeister samt Stadtjustiziar, danach kommen noch die Bauabteilung incl. Abteilung Stadtplanung. Die Stadtverordneten sind voll und ganz den Vorlagen der Verwaltung gefolgt. Die Bedenken der Eigentümer wurden einfach abgeschmettert.

  21. Petra

    Die Äußerungen von Frau Behr gegenüber der Stormarnbeilage lassen darauf schließen, dass sie vermutlich gar nicht verstanden hat, welche schwerwiegenden Konsequenzen diese Beschlüsse für die Eigentümer mit sich bringen.

  22. Fritz aus Ahrensburg

    Das bisherige Verfahren zeigt eindeutig, dass die Eigentümer keinerlei Mitspracherecht haben, auch wenn die stellvertretende Bürgermeisterin das gegenüber der Stormarnbeilage behauptet hat. Sollte die stellvertretende Bürgermeisterin ihre Informationen von der Verwaltung bezogen haben, wurde sie eindeutig falsch informiert.

  23. Britta S.

    Unter Bürgermeister Sarach hat sich Hamburgs schöne Nachbarin zu einem Sanierungsgebiet entwickelt. Soweit ist es also mit der Stadt unter diesem Bürgermeister gekommen! Und die Stadtverordneten finden diese Entwicklung auf einmal völlig normal. Das gibt zu denken!

  24. Hildebrandt

    Nach Abschluss der Sanierungen steigen dann auch die Gewerbemieten erheblich. Und das brauchen die dortigen Gewerbetreibenden am allerwenigsten. Mal sehen ob der AWO-Laden daselbst in der Großen Straße die höhere Miete stemmen kann. Überhaupt finde ich die AWO-Läden volkswirtschaftlich unsinnig: Die dort ehrenamtlich Tätigen stehen in Kaputtmachkonkurrenz zu “richtigen” Läden, wo ja wenigstens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird.

  25. Frieda B.

    Wobei die “Sanierungen” wohl in großen Teilen darin bestehen, dass frühere Pflasterungen herausgerissen und durch neue Pflasterungen ersetzt werden. So werden Fördergelder in Millionenhöhe verbrannnt und die betroffenen Eigentümer danach auch noch zur Kasse gebeten.

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