Update: Ralph Klingel-Domdey schreibt mal wieder großes Kino

Der nachfolgende Blog-Eintrag stammt vom 27. November 2017. Die Kommentare jedoch folgten danach. Und das, was Bürgerin Regina kommentiert, hat schon etwas Staub aufgewirbelt. Doch das ist noch nicht genug, denn das Thema ist hochbrisant. Und damit der Beitrag nicht im Archiv “verschwindet”, stelle ich ihn noch einmal nach vorn mit der Bitte, die Kommentare aufmerksam zu lesen. Eine Fortsetzung der Kommentare finden Sie hier. Und woraus sich vielleicht auch die Nervosität des Bürgermeisters erklärt.

Am 15. Oktober 2017 hatte ich die Redaktion vom 3. Buch Abendblatt zu „Wiedervorlagen“ aufgefordert, so u. a. auch zum Thema „Kino in Ahrensburg“. Und heute hat Ralph Klingel-Domdey das Thema höchst selbst wiedervorgelegt und den futuristischen Aufmacher fabuliert: „Ahrensburgs Kino kommt – aber erst 2022“ – siehe die Abbildung! 

Als kritischer Leser sind mir in dem Bericht zwei Passagen aufgefallen, zu denen ich Fragen habe. Und wenn es Ihnen ebenso ergeht wie mir, dann lesen Sie bitte weiter wie folgt:

aus: Hamburger Abendblatt

3. Buch Abendblatt: Im Februar 2009 überrascht Hans-Peter Jansen, Pächter des Bargteheider Cinema Paradiso, mit dieser Idee: Er träumt von einem Kino mit drei Sälen im alten Speicher auf dem historischen Gutshof am Schloss. Er will den Charme des Backsteingebäudes mit modernem Kino-Flair verbinden und das Haus hinter dem Kulturzentrum Marstall zum Treffpunkt mit überregionaler Bedeutung machen. “So”, sagt Jansen, “können wir auch junge Leute ranholen. Diese Generation fehlt hier.” Es gibt positive Signale aus dem Rathaus und von der Politik. Dann folgt wieder eine Pause.

Meine Frage: Obwohl es damals positive Signale aus dem Rathaus und von der Politik gegeben hat: Warum wurde das Projekt mit der Idee von Hans-Peter-Jansen nicht schon längst verwirklicht? Hat der Mann womöglich keine Lobby bei bestimmten Leuten in der Stadt Ahrensburg…?

3. Buch Abendblatt: Im Juli 2015, wird bekannt, dass der Edeka-Markt einen Umzug aus dem in die Jahre gekommenen Standort an der Bahnhofstraße in einen Neubau an der Alten Reitbahn in Erwägung zieht. Daraus ergibt sich – quasi im Tausch – die Möglichkeit für den Kino-Coup mit idealer Anbindung in Bahnhofsnähe und genug Fläche für Autostellplätze.

Hierzu meine Frage: Wo befindet sich denn „genug Fläche für Autostellplätze“ für „fünf Säle, ein Restaurant, eine hochwertige Innenausstattung, modernste Digitaltechnik, rund 800 Plätze“ und “150.000 bis 180.000 prognostizierte Besucherzahlen je Jahr“…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 3. Dezember 2017

52 Gedanken zu „Update: Ralph Klingel-Domdey schreibt mal wieder großes Kino

  1. Rüdiger

    Ein Hans-Peter Jansen kommt in Ahrensburg nicht zum Zug, weil Investoren im Rathaus Vorfahrt haben. Der Bau eines Kinos neben dem Parkhaus Alter Lokschuppen ist ein typisches Investorenprojekt, wo die Stadt wieder einmal draufzahlt, genau so wie beim benachbarten Lindenhofgebäude. Auch hier wird sich der Investor wieder mit Erfolg um den Bau von genügend Parkplätzen drücken – zum Schaden der Bürger der Stadt Ahrensburg. Wie auch bei früheren Projekten werden auch hier die Investoren kostenlos die Infrastruktur der Stadt nutzen können. Wir haben in Ahrensburg einen Bürgermeister und etliche Stadtverordnete, denen das Wohl der Investoren einfach wichtiger ist als das der Bürger.

  2. Berthold

    Was für ein Quatsch! Wir brauchen kein Kino am Bahnhof, was wir brauchen ist ein weiteres Parkhaus am Bahnhof. Aber da ein Kino wie geplant sowieso bald leer steht, können dort dann Autos parken. Und Popcorn und Nachos gibts auch im Supermarkt, und dort auch noch preiswerter. Außerdem: 2022 ist BM Sarach in Ahrensburg schon lange weg vom Fenster. 8=)

  3. Frank B.

    R. Klingel-Domdey manipuliert mal wieder tüchtig, indem er in seinem Artikel den Eindruck erweckt, als würden die neuen Investoren am Bahnhof mit dem Kino einen dringenden Bürgerwusch erfüllen. Das ist alles Mumpitz und frei erfunden. Die Bürger wurden nie gefragt.
    Tatsächlich handelt es sich hier um einen Deal zwischen dem Rathaus und den Investoren.
    In der Ankündigung des Artikels auf S.1 des Abendblatts wird zumindest dem aufmerksamen Leser verraten, was hier tatsächlich abgeht : ” Das Ahrensburger Rathaus und der Investor, die Melchers-Gruppe aus Bremen haben sich über einen Kinoneubau geeinigt.” Also Rathaus und Investor haben sich geeinigt, die Bürger spielten dabei keine Rolle. Artikel, wie dieser Artikel von R.Klingel-Domdey, haben die Funktion, den Bürgern etwas schmackhaft zu machen, was sie in dieser Form nie gewünscht haben. Hier wird ein zukünftiges Blogbusterkino als Kino für “Cineasten” verkauft.

  4. Fritz aus Ahrensburg

    Wenn es darum geht, ein neues Investorenprojekt für Ahrensburg in den wärmsten Farben zu schildern, heißt der Verfasser regelmäßig Ralph-Klingel-Domdey,

  5. Petra

    Dieses Kino wird zusammen mit dem riesigen Lindenhofgebäude zum endgültigen Verkehrsinfarkt in Ahrensurg führen. Es ist schon sehr aufällig, dass es für keines dieser Projekte jemals eine Untersuchung über die zu erwartenden Verkehrsströme gab. Man lässt die Investoren die B-Pläne in Eigenregie machen und genehmigt blind.

  6. Harald Dzubilla Artikelautor

    Am 26 05.2014 schrieb die Stormarnbeilage: „Kaufleute fordern mehr Parkplätze“. Aus diesem Beitrag ein Zitat:

    „Dirk Manz, Inhaber der Gaststätte Berlin Milljöh, hingegen findet, dass der Bau eines Kinos auf der Alten Reitbahn eine ‚total geile Idee” sei.’ ‚Ahrensburg muss für junge Menschen attraktiver werden’, sagt er. ‚Ohne junge Leute geht eine Stadt zu Grunde.’”

    Und nun wird er erkennen, wie total geil die Idee mit dem Kino am Bahnhof ist: Die Besucher müssen gar nicht in die Innenstadt von Ahrensburg kommen, weil im Kino auch ein Restaurant entstehen soll. Ob der Gastwirt Manz das immer noch so total geil findet, wage ich zu bezweifeln.

    https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article128406934/Kaufleute-fordern-mehr-Parkplaetze.html

  7. Observator

    “Kino kommt.” Da ist eine Tatsachenbehauptung von Ralph-André Klingel-Domdey, und der muss es ja wissen. Ich möchte dazu auch gerne etwas wissen: Ist das Grundstück Alte Reitbahn denn schon verkauft? Und falls ja, zu welchem Preis? Und was hat der Käufer für den Ersatz von wegfallenden Parkplätzen gezahlt? Und wo entstehen diese Ersatzparkplätze – vielleicht dort, wo auch die Ersatzparkplätze für den Lindenhof entstanden sind? Und meine letzte Frage: Wer verarscht hier eigentlich wen?

  8. Hildebrandt

    Bei den Grundstücksgeschichten kann ich nicht mitreden . Hat schon mal jemand an eine Ahrensburger Carsharing-Gesellschaft gedacht ? Aber bitte nicht so ein Kapitalismusding sondern eine gemeinnützige stadteigene Firma . Wenn das finanziell für die Leut attraktiv ist , können mehr Autofahrer überzeugt werden , auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten und den Parkraum den arbeitenden Pendlern zur Verfügung zu stellen . Was ist eigentlich mit den stadteigenen Parkplätzen hinter der Bibliothek ? Ich will hoffen dass die Nutzer auch dafür ordentlich bezahlen . Falls nicht wäre das immerhin ein ” geldwerter Vorteil” der hier gewährt wird . Da sollte mal drauf geschaut werden .

  9. Petra

    Bis jetzt ist geplant, dass der Parkraum für die Pendler im Parkhaus “Alter Lokschuppen” zukünftig auch von den Kinobesuchern genutzt werden soll. Da die ersten Kinovorstellungen meist gegen 14 Uhr anfangen, werden die Kinobesucher den Nachmittagspendlern, also den arbeitenden Menschen, die Parkplätze wegnehmen. Wer abends noch einmal mit der Bahn nach HH fahren will, z.B. in ein Konzert, findet ebenfalls keinen Parkplatz mehr, weil sämtliche Parkplätze in Bahnhofsnähe dann von den Kinobesuchern blockiert werden. Dieses Kinoprojekt wird die Lebensqualität der Ahrensburger Bürger nachhaltig verschlechtern. Es wird also das Gegenteil von dem eintreten, was Ralph Klingel-Domdey den Lesern verspricht.

  10. Narrenhof

    Hilfe – ich versteh ga nix mehr.
    In Bargteheide kämpft Jansen um sein kleines Kino.
    In Ahrensburg soll morgen bereits der Edeka-Markt weg sein
    und stattdessen dort übermorgen ein groooßes Kino stehn ?
    Was ist denn nun Fakt, Glaskugelsehn und was Fake ?
    Wo kann ich denn dann meine Milch kaufen ?
    Auf der alten oder neuen Reitbahn ?
    Dann bin ja wirklich sehr beruhigt.
    Auch das Rathaus ist näher.

      1. Narrenhof

        doch “Edeka in der Bahnhofstraße schließt “.
        Aber richtig ist: Nur der Zeitpunkt ist ungewiss – so ungewiss, wie anstelle dort Edeka ein groooßes Kino aufgebaut wird – werden soll – eben “übermorgen” – oder später eben – oder eben ga nich.
        Nur Edeka ist dann dort weg.
        Und meine Milch ist wo ?
        Angeblich soll dann auch das Rathaus – aber auch das alles weiß ich nicht so ganz genau.
        Aber wer kennt sich schon aus in Ahrensburg ?
        Man wusste ja auch nicht, wann der grooooße städtische Laubsauger kommt.
        War er schon bei Ihnen ?

  11. Observator

    Falls jemand von Ihnen noch nicht weiß, was er Ralph Klingel-Domdey zu Weihnachten schenken könnte, hier hab ich was gefunden:

  12. Britta S.

    Hallo Herr /Frau Hildebrandt,
    die Bürger sollten sich mehr als bisher um die Grundstücksgeschäfte der Stadt Ahrensburg kümmern. Schließlich geht es bei dem Grundstück “Alte Reitbahn” um ein städtisches Grundstück, das eigentlich allen Bürgern gehört. Die Melcher-Gruppe hat sich dieses Grundstück von der Stadt Ahrensburg anhandgeben lassen, ohne dass es vorher eine Ausschreibung oder einen Wettbewerb gab. Bei einem Wettbewerb gibt es eine Ausschreibung mit einem Wettbewerb und möglichst vielen Bewerbern für das Grundstück. Den Zuschlag bekommt dann derjenige Bewerber, der das beste Konzept hat und den höchsten Grundstückspreis bietet. Dieses Verfahren wurde weder beim Lindenhofgebäude noch beim Verkauf von Beimoor-Süd nicht noch bei dem Grundstück “Alte Reitbahn” eingehalten . Es hat weder eine Ausschreibung noch einen Wettbewerb gegeben . Die Melcher -Gruppe kann jetzt über Jahre hinweg das Grundstück überplanen, ohne dass übehaupt ein Kaufpreis festgelegt worden wäre. Vermutlich ist das ganze Verfahren rechtswidrig. Mit derartigen Artikeln wie der von Klingel-Domdey werden die Bürger letztlich von den tatsächlichen Ungereimtheiten dieses Koppelungsgeschäfts mit der Melcher-Gruppe abgelenkt. Leider ist die Mehrzahl der Stadtverordneten derart naiv, dass sie den Hintergrund dieser Geschäfte nicht durchschauen.
    Gruß
    Britta

    1. Regina

      Hallo Britta,
      es ist noch schlimmer! Wir mussten das Grundstück unserer Eltern in der Adolfstrasse vor einigen Monaten verkaufen. Da das Grundstück an die Alte Reitbahn angrenzt, erkundigten wir uns vorher mehrfach, ob ein Vorkaufsrecht der Stadt besteht, da beim Hausverkauf ja nach Vertragsunterzeichnung immer die Stadt ein Veto (Vorkaufsrecht) einlegen kann. Es wurde uns versichert, dass dies nicht geplant sei und es auch keine rechtliche Grundlage gäbe. Daher schlossen wir den Vertrag und verkauften das Haus. Kurz darauf teilte uns die Stadt plötzlich mit, dass sie das halbe Grundstück – jetzt kommt es – auf Basis des B-Planes von 1969 als KINDERSPIELPLATZ nutzen möchte und keine Freigabe erteilt. Genau 2 Wochen vorher kamen gerade die Pläne in die Öffentlichkeit, die rückwärtigen Grundstücke mit die die Reitbahnbebauung einzubeziehen. Angeblich wegen eines Wasserrohres, wir vermuten es geht vorwiegend um die Verschattung (Nord/Ost Lage) durch den Knick , in dem riesige, gesunde, ca 250 Jahre alte Eichen stehen. Hinter verschlossenen Türen wurde uns im Bauamt mitgeteilt, es würde ja eigentlich nicht um den Kinderspielplatz gehen, der Käufer müsse nur einen Optionsdeal mit dem Investor der Reitbahn schliessen, das Grundstücksteil an die Melchers Group für den Bau zu veräussern, dann winken sie den Kaufvertrag durch. Sie nannten den Vorgang “reingrätschen” , Wir als Verkäufer hatten keine Rücktrittsmöglichkeit, konnten nur zuschauen und der Käufer abwägen zwischen Pest und Cholera, denn wir hatten ja beide einen unterschriebenen Vertrag in den Händen. Wir waren sozusagen ein Faustpfand und die Stadt hat mit Rechtsmitteln die Ankaufsvoraussetzungen für den Investor bereitet. Finanziell wäre der Kinderspielplatz einer Enteignung gleichgekommen, zudem das Gefühl der totalen Hilflosigkeit und eine unbändige Wut. Wir sind keine Immobilienhaie, es ging um unser Elternhaus. Das ist der wahre Hintergrund des “Grundstücksankaufs” (zumindest eines Teils davon, es wurde noch ein weiteres Grundstücksteil angekauft meines Wissens) – ein ganz mieses Spiel. Wir haben uns jetzt an den Korruptionsbeauftragten von Schleswig-Holstein gewandt und hoffen das das noch ein Nachspiel haben wird. Unser Vertrauen in die staatlichen Organe ist allerdings nachhaltig gestört, sodass ich davon ausgehe, dass das wieder im Sande verläuft. Mich ekelt diese Stadtverwaltung nur noch an….
      Das Kino wird in ein paar Jahren sowieso pleite sein und der Investor verscheuert das Grundstück in der Bahnhofstrasse mit Gewinn. Dann hat er beide Grundstücke (Reitbahn/Bahnhofstr) gewinnbringendst genutzt. Und das Märchen vom Kino war mal wieder nur “Opium für´s Volk”, denn wenn sich ein Kino rechnen würde, hätten wir m.E. längst eins, auch ohne städtische Beihilfe, wir leben schliesslich in einer Marktwirtschaft. Und wenn denn wirklich Subventionen nötig sind, dann bitte aus dem Kultur- oder Stadtförderungsbudget , die Gelder kann man bei Insolvenz des Kinos wenigstens wieder halbwegs schadlos stoppen.

      Gruß
      Regina

  13. Frank B.

    Bei der SPD wird hinter vorgehaltener Hand zugegeben, dass man beim Bau von CCA und Rampengasse über den Tisch gezogen wurde! Öffentlich wird das Thema totgeschwiegen.

  14. Britta S.

    Hallo Regina,
    vielen Dank für den offenen Bericht, Hier zeigt sich, dass die Spitze der Ahrensburger Stadtverwaltung ihre Aufgabe darin sieht, Erfüllungsgehilfe der Investoren zu sein. Die von der Stadt Ahrensburg eingesetzten Mittel, um für den Investor Grundstücke von Privateigentümern einzutreiben, erinnert an Verhältnisse, wie sie in Russland üblich sind.

  15. Petra

    Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht, wenn sie ein Grundstück zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Die Stadt hat aber kein Vorkaufsrecht, wenn sie als “Einkäufer” für einen Investor tätig wird, an den das Grundstück dann weitergereicht wird. In dem von Regina geschilderten Fall handelt es sich also um einen Missbrauch des städtischen Vorkaufsrechts.

  16. Paul

    Das ist ein Unding, dass man sich im Rathaus um Grundstücksankäufe für einen Investor kümmert, während man andererseits behauptet, das Rathaus hätte nicht genügend Mitarbeiter. Der Fisch stinkt vom Kopf her.

  17. Rüdiger

    Das Ganze erinnert jetzt schon an die Vorgänge um die Rampengasse. Auch dort hat die Verwaltung dem Investor zu massiven Vorteilen verholfen.

    1. H.J. Lange

      Da muss ich Sie dann doch mal ins Abgründige korrigieren:
      Von mir wurden Verstöße in Serie gegen Recht und Gesetz justiziabel nachgewiesen:
      Unter anderem in der Großen Straße, der “Rampengasse” und auf dem “Alten Klinikgelände”.
      Es waren Verstöße gegen das Grundgesetz, das Strafgesetz, das BauGesetzBuch, die Gemeindeordnung, das Dienstrecht usw. usw. – gegen die Moral sowieso.
      Wer hat verstoßen: Die namentlich bekannten Mitglieder der “Familie” und zwar “systematisch”.
      Wer war und ist verantwortlich?
      Rechtlich die beiden SPD-Bürgermeister Pepper und Sarach sowie die Mitglieder der “Familie”.
      Politisch verantwortlich waren und sind die absegnenden Stadtverordneten als Gruppe.
      Da wundert es dann auch nicht mehr, wenn in dieser Gruppe gleichzeitig auch “Familien”-Mitglieder ganz offen auch über die eigenen “besonderen Vorteile” mit abstimmen.
      (Nachweise bei mir auf Abruf. Kennung: “mikado 2”).
      HJL

  18. Regina

    @Petra: So sehen wir das auch. Alle erdenklichen Szenarien beim Hausverkauf haben wir uns vorstellen können, aber das hätte keiner von uns für möglich gehalten. Allerdings hat die Stadt nicht das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Grundstück weitergegeben, sondern einen entsprechenden amtlichen Anhörungsbescheid mit der Ankündigung dies tun zu wollen geschickt. Das Negativtestat gab es dann erst unter besagter Bedingung . Ich habe bei dem Meeting mit der Stadt auch gefragt, warum der Investor denn das Haus nicht einfach gleich direkt von uns gekauft hat, wenn er es gerne für das Projekt nutzen möchte. Antwort der Verwaltung: Er will ja nur den hinteren Teil und nicht das ganze Haus mit Garten haben…

    Wir haben natürlich auch beraten lassen und eine Klage abgewägt. Das Recht Vorkauf für “Spiel – und Sport” hätten sie ausüben können, denn das hintere Grundstück wurde 1969 mit der Auflage belastet, 5 Jahre nachdem meine Eltern es erworben hatten. Und der qm Preis hätte dann bei “Wege und Grünflächen” gelegen, das wäre ein Schnäppchen für die Stadt gewesen. Aber dann hätte die Stadt auch nur einen Spielplatz machen dürfen oder Schadensersatz zahlen müssen, wenn doch gebaut würde. Aber wie lange ziehen sich solche Streitigkeiten hin? Das kann Jahre dauern und der Streitwert ist beim Hauskauf ja auch nicht ohne. Alles in allem eine unwürdige Situation die dazu emotional so gerade richtig kam dem Tod eines Angehörigen und 1/2 Jahr Elternhaus ausräumen… ;-(

    Also “grosses Kino” in Ahrensburg – auch ohne Lichtspielhaus…

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Und so etwas, liebe Regina, wäre natürlich ein Thema für die Stormarn-Redaktion vom 3. Buch Abendblatt, dem die Damen und Herren aber lieber aus dem Wege gehen. 😉

      In diesem Zusammenhang: Wo steckt eigentlich der Wendler, Lutz? Weder in den Spalten der Beilage noch im Impressum taucht sein Name mehr auf. Ist er vielleicht untergetaucht wie sein Namensvetter, der Wendler in Amerika…?

  19. Rüdiger

    Lieber Herr Dzubilla,
    als ich die beiden Kommenare von Regina las, habe ich meinen Augen kaum getraut. Es ist das erste Mal in Ahrensburg, dass ein unmittelbar Betroffener das Schweigen bricht und öffentlich darüber berichet, welche Praktiken das Ahrensburger Rathaus bei Grundstücksgeschäften anwendet. Zunächst einmal hat die Stadt Ahrensburg mit der Vorladung der bisherigen Grundstückseigentümer zu einem “Anhörungstermin” sämtliche Regeln des Anstand gebrochen und die Verkäufer massiv unter Druck gesetzt. Ein solches Vorgehen ist vermutlich sittenwidrig. Zudem ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, wenn eine Stadtverwaltung als Zwischenhändler ein Grundstück erwirbt, mit dem einzigen Zeck, dieses Grundstück demnächst an einen Investor weiterzuverkaufen. Es geht hier letztlich darum, mit welchen dubiosen Methoden die Stadt Ahrensburg einem Investor zu Vorteilen verhilft.
    Lieber Herr Dzubilla, die Beiträge von Regina sind derart wichtig, dass sie nicht ins Archiv des Blogs verschoben werden sollten. Deshalb bitte ich Sie darum, Reginas Beiträge noch einmal ganz vorne in Ihrem Blog abzudrucken, damit jeder Leser dieses Blogs die Möglichkeit hat, diese Beiträge zu lesen. Es geht auch darum, dass dann kein Stadtverodneter hinterher womöglich sagen kann, er hätte nichts gewusst.
    Rüdiger

  20. Britta S.

    Da der Bauamtsleiter bei dieser Sitzung dabei war, reicht diese Thema bis in die obersten Etagen des Rathauses. Die Verantwortung liegt aber letztlich beim BM. Ich habe den Eindruck , dass die Bedeutung dieses Themas in diesem Blog immer noch unterschätzt wird. Ich wünsche mir von Herrn Dzubilla, dass er fortlaufend in diesem Blog über den weiteren Verlauf berichtet. Schließlich geht es um das Thema Korruption. Das BKA definiert Korruption folgendermaßen: “Die kriminologische Forschung definiert Korruption als “Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative , zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten…” http://www.bka.de. Trifft doch hier zu, oder etwa nicht?

  21. Regina

    Danke für die Anteilnahme! Man fühlt sich sehr hilflos in solchen Situationen!

    Ich habe länger darüber nachgedacht, ob es der richtige Weg ist, aber wenn nicht endlich einer mal den Anfang macht, geht es immer so weiter. Deshalb habe ich das Schreiben noch mal rausgeholt und wer Interesse hat, kann es sich hier ansehen: http://www.handmadeconcerts.de/downloads/Schreiben_Vorkaufsrecht_Stadt_Ahrensburg.pdf . Aus heutiger Sicht erscheint es mir noch grotesker…..

    Trotzdem möchte ich nochmals betonen, dass es mir nicht darum geht, einzelne Personen an den Pranger zu stellen. Auch gab es in den Gespächen mit dem Bauamt durchaus Signale von Bauamtsmitarbeitern, die dieses Vorgehen nicht gutgeheissen haben. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Fraktionen in diese “Verwaltungsmassnahme” überhaupt eingeweiht waren.

    PS: Alle Namen habe ich natürlich aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen entfernt.

    1. Hildebrandt

      Ist es nicht so , dass bei allen Schreiben die man aus dem Rathaus bekommt ” Der Bürgermeister ” in der zweiten Zeile steht ? Oder gibt es tatsächlich Schreiben die nicht diese äußere Erscheinungsform aufweisen ? Kann das Jemand aufklären ? Schade dass sich einige Bedienstete des Rathauses sich zu so einem , meiner Meinung nach, Täuschungsmanöver hinreißen lassen und das dann auch noch in Schriftform dokumentieren. In Staaten die ihre ersten Gehversuche Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unternehmen mag das irgendwo auf dem Lande noch so m.M.n. unkorrekt zugehen . Aber in Ahrensburg ? Wo viele Mitarbeiter aus Print und TV ihre Heimat haben , solche Kapriolen ?
      @ Britta : Sie haben anscheinend leider Recht , das Rathaus degradiert sich mit fragwürdigen Methoden zum Erfüllungsgehilfen privater Investoren .

    1. H.J. Lange

      Hallo Regina,
      zu genaueren Aussagen sind alle erreichbaren Unterlagen und vor allem Pläne erforderlich. praktisch alles, was aufzutreiben ist muss auf einen Tisch.
      Das ist das praktische Problem der wenigen aufklärenden Leute: Zuerst Wissen sammeln und sie sind zudem auf Insider angewiesen, auf intensives Nachdenken und natürlich auf direkt Betroffene. Aber bitte . . . . .

      Dazu: Eine auffällige Formulierung in einem sogar den Stadtverordneten zugänglichen Vertrag:
      Da war unverschlüsselt von “besonderen Vorteilen” zugunsten des SIG-Investors “Alte Klinik” die Rede.
      Das war dermaßen auffällig, dass ich immer den Gedanken hatte, da haben mutige RathausmitarbeiterInnen etwas im aufklärenden Sinne untergeschoben: Die entscheidenden Stadtverordneten habe es trotzdem nicht bemerkt – oder wollten es nicht bemerken . . . . .
      Diese Erfahrung haben auch schon wir damaligen Baumschützer in der Großen Straße gemacht:
      Vielfach wissen die sog. kleinen Sachbearbeiter was korrekt ist – die Macher oben wollen es nicht wissen.
      Vermutlich hatte auch Frau Andres den Mut zum Widerspruch gehabt und ist prompt im “Sterbezimmer” gelandet ?
      Schließlich geht es um sehr sehr viel Geld, ja, auch um extrem preiswerte Villen usw.

      Zu Frank. B.:
      Bei den von mir immer wieder aufgelisteten rechtswidrigen “Familien”-Bauvorhaben fehlen regelmäßig Anlagen zu den Beschlussvorlagen, etwa “Rechtsnachweise”, die den Entscheidenden die Rechtslage nachvollziehbar darlegen und natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit.
      Entsprechend fehlen auch die von anderen Lesern nachgefragten “Verkehrsnachweise”.
      Das Brett vor dem Kopf heißt “Kino”. Die verkehrlichen Konsequenzen werden auf später verschoben. Wie in der Rampengasse: Die Große Straße wird nur dann verkehrsberuhigt werden können, wenn die östliche Rampe schlicht eingerissen wird, das betonierte Symbol rechtswidrig arbeitender SPD- BürgermeisterInnen.
      HJL

  22. Rüdiger

    Dieses Schreiben ist eindeutig von einem Juristen verfasst. Wenn das Schreiben aus dem Rathaus kommt, ist der Justiziar der Stadt Ahrensburg der Verfasser. In diesem Fall ist also das Schreiben vom Bürgermeister höchstpersönlich veranlasst.
    Wie von Regina bereits erwähnt, beruft sich der Jurist auf einen B-Plan aus den 60er-Jahren, der jetzt durch einen vorhabenbezogenen B-Plan abgelöst werden soll. Der vorhabenbezogene B-Plan wird aber gar nicht von der Stadt, sondern von dem privaten Investor für dessen privates Wohnungsbauprojekt erstellt. Der private Investor plant diese Bauvorhaben, um damit Gewinne zu erzielen. Es besteht also keinerlei öffentliches Interesse an dem Bauvorhaben dieses privaten Investors. Hier haben wir das erste Problem.
    Der private Investor plant dort eine Zuwegung und einen Spielplatz . Nach bisherigem Planungsrecht waren an dieser Stelle weder eine Zuwegung noch ein Spielplatz erforderlich, denn sonst hätte die Stadt das Grundstück ja schon früher ankaufen können. Beides ist erst aufgrund des Bauvorhabens des privaten Investors erforderlich geworden. Da bisher kein Spielplatz nötig war, kommt der Bau dieses Spielplatzes in erster Linie dem privaten Investor zugute. Aufgrund des neuen Spielplatzes direkt neben dem Bauprojekt hat der private Investor erhebliche Vorteile, denn er muss keinen Spielplatz auf eigenem Grund und Boden errichten. Wenn er einen Spielplatz auf eigenem Grund und Boden bauen müsste, könnte er weniger Wohnungen bauen und hätte weniger Gewinn. Hier haben wir ein zweites Problem.
    Hier drängt sich massiv der Verdacht auf, dass das öffentliche Interesse nur vorgeschoben ist, um dem privaten Investor zu erheblichen Vorteilen zu verhelfen.

  23. Petra

    Hallo Regina,
    die Stadt hat dieses Schreiben an Sie geschickt, kurz nachdem Sie Ihr Grundstück verkauft hatten. Wissen Sie, ob der Käufer Ihres ehemaligen Grundstücks an die Stadt oder direkt an den Investor weiterverkauft hat?

  24. Regina

    @Ruediger: Die wirkliche Planung ist und war nie ein Spielplatz, geplant ist, die hinteren Grundstuecksteile fuer die Erweiterung der mehrstoeckigen Reitbahnbebauung zu nutzen. Der Knick nebst Baeumen muss dazu weg. Zu sehen hier, https://ahrensburg24.de/2017/07/11/neuer-vorschlag-fuer-die-alte-reitbahn-mehr-innenverdichtung-mehr-wohnungen-mehr-parkplaetze/
    Der Spielplatzvorwand war nur die einige rechtliche Grundlage auf die man das Vorkaufsrecht abstellen konnte.

    @Petra: Das Schreiben kam im schwebenden Kaufvorgang. Ein Kaufvertrag wird regelmaessig der Gemeinde vorgelegt und die kann ein Vorkaufsrecht ausueben. Dies ist immer so. Will die Gemeinde nichts, gibt sie ein sogenanntes Negativtestat, also eine Freigabe, und das Grundbuch kann geaender t und der Kauf abgeschlossen werden. In unserem Fall hat sie eine fiktive und an den Haaren herbeigezogene Begruendung geliefert ( es sollte nie ein Spielplatz dort geben) und den Kaufvorgang gestoppt, um unseren Kaeufer zu einem Optionsvertrag mit dem Investor zu bringen. Der Optionsvertrag erlaubt denm Investor das Grundstuecksteil anzukaufen, sobald der BPlan steht. Am Tag der Unterzeichnung des Optionsvertrags zwischen Kaeufer und Investor bekamen wir die Freigabe und der Kauf konnte abgeschlossen werden. Eine sehr komfortable Ausgangslage fuer den Investor, denn er erwirbt nur, wenn die Planung in der gewuenschten Form realisiert wird. Wir sind der Meinung, der Investor haette sich auf normalem Weg mit dem neuen Eigentuemer um einen Ankauf bemuehen muessen, wie in einer Marktwirtschaft ueblich. Die Unterstuetzung der Verwaltung durch ein Rechtsmittel wie das Vorkaufsrecht empfinden wir als rechtswidrig. Es geht ja hierbei um 780 qm, die im Falle der Bebauung vom Grundstueck fehlen. Zudem hat man dann mehrstoeckige Hauser “im Garten” und der Knick mit den hohen Baumen fallt dann auch weg. Das macht schon einen Unterschied im Wohnwert, der vor Abschluss des Kaufverrages noch nicht absehbar war.

    @Hildebrand. Ich habe nur die persoenlichen Daten aus dem Schreiben geloescht und auch den ganzen Textfuss, da dort Kontonummern standen. Oben im Kopfbereich ist nichts geaendert.

    1. Stiller Beobachter

      Wenn es wirklich alles so ist, wie es sich hier abzeichnet, dann wird wohl zumindest eine leitende Person im Rathaus von Ahrensburg seinen Hut nehmen müssen. Ob K. oder S. oder beide, wird sich dann ja zeigen. Wir dürfen gespannt sein. Auch darüber, was das Hamburger Abendblatt morgen dazu schreibt mit der Auskunft, die der BM dazu abgibt!

    2. Hildebrandt

      Hallo Miteinander , die Sache ist dich ganz einfach : Da die Stadt dem Verkauf von Reginas Grundstück nebst Haus nur unter dem Spielplatzvorbehalt zugestimmt hat , wird auch nur ein Spielplatz und kein Wohnhaus dort errichtet werden . Denn eines geht nicht : Reginas Käufer darf den hinteren Teil des Grundstücks nicht wirtschaftlich verwerten , aber der Investor darf das ? Jeder ( Laie) kann sich denken das ein solches Rechtsgeschäft erfolgreich vor Gericht angefechtet werden kann . Das Schreiben des Rathauses an Regina ist für die Erweiterungspläne des Investors sogar kontraproduktiv , da die Stadt Ahrensburg darin ihren Willen zur Errichtung der Spielplätze aktuell formuliert und erneuert. Mich wundert dass sich die Rechtsabteilung des Investors auf so eine heikle Rechtskonstruktion einlassen will . Könnte mir aber gut vorstellen , dass der Investor von dem Brief des Rathauses an Regina gar keine Kenntnis hat .

  25. Rüdiger

    Hallo Regina,
    ich kann Sie nur bestärken, die Angelegenheit weiterzuverfolgen, denn das Vorgehen der Stadt ist mit Sicherheit nicht rechtens . Tatsächlich handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um eine ganze Reihe von Rechtsverstößen :
    – Die Stadt verstößt gegen ihren eigenen bisherigen B-Plan, wenn sie dem Investor die Bebauung des hinteren Grundstücksteils erlaubt. Der alte B-Plan, der eine hintere Bebauung untersagt, ist meines Wissens noch nicht durch einen neuen B-Plan ersetzt.
    -Die Stadt hat das Vorverkaufsrecht nur als Vorwand ins Spiel gebracht, um dem Investor den hinteren Grundstücksteil zu sichern. Wer das immer noch nicht glaubt, sollte den Text der Vorladung genau lesen.
    -Der Investor kann jetzt den neuen Eigentümern den Preis diktieren, weil den neuen Eigentümern mit dem Optionsvertrag untersagt wurde, den hinteren Grundstücksteil an andere Interessenten zu verkaufen. Das ist im Grunde zu verstehen als eine verdeckte Enteignung zugunsten des Investors.
    -Das Haus und das restliche Grundstück verlieren massiv an Wert aufgrund mehrstöckiger Gebäude auf dem hinteren Grundstücksteil.
    Das müsste eigentlich reichen, um eine Vorteilsgewährung zugunsten des Investors nachweisen zu können. Oder habe ich bei der Aufzählung etwas vergessen?

  26. Petra

    Die Stadt wird so argumentieren, dass der neue Eigentümer nicht dazu gezwungen wurde, den Optionsvertrag mit dem Investor abzuschließen. Und was der Investor mit dem Grundstück macht, wäre ja schließlich dessen Sache. Die Stadt wird vermutlich weiterhin behaupten, dass die Reservierung für einen Spielplatz nur dann gelte, wenn das Grundstück von der Stadt gekauft worden wäre. Die Stadt habe aber von ihrem Vorkaufsrecht gar keinen Gebrauch gemacht. In dieser oder ähnlicher Form wird das vermutlich auch irgendwann in der Stormanrbeilage zu lesen sein.

  27. Britta S.

    Natürlich wird die Verwaltung Regina die Berechtigung absprechen, hier überhaupt noch mitzureden, weil sie ja gar nicht mehr Eigentümerin des Grundstücks ist. Dem steht entgegen, dass die Vorladung ins Rathaus an Regina geschickt wurde, die zum damaligen Zeitpunkt noch offizielle Eigentümerin war. Schließlich konnte die Übertragung an die neuen Eigentümer nicht umgesetzt werden, weil die Stadt die Übertragung blockierte. Diese Blockierung des Verkaufs war aber nicht rechtens, weil die Stadt ja gar nicht die Absicht hatte, das Grundstück selbst zu erwerben. Die Stadt hat also die Berufung auf ihr Vorkaufsrecht als Vorwand benutzt, um einen Optionsvertrag mit dem Investor einzufädeln. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Deal in Absprache mit dem Investor geplant wurde. Schließlich hätte der Investor sonst gar keine Chance gehabt, sich den hinteren Grundstücksteil an der Adolphstraße zu sichern. Hier wäre es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft oder des Korruptionsbeauftragten zu überprüfen, ob ein derartiger Vertrag nicht sittenwidrig zustande gekommen ist.

    1. Hildebrandt

      Es besteht sogar die Chance das der von Regina getätigte Verkauf des Grundstückes per erklagtem Gerichtsurteil rückgängig gemacht werden könnte . Der Optionsdeal von Investor und Käufer des Grundstücks geschah VOR dem Verkauf ( mit Wissen der Verwaltung ) und griff damit unmittelbar in das Rechtsgeschäft “Verkauf des Grundstücks ” ein . Kriminell ist dies m.E. nicht . Aber zivilrechtlich steht der ganze Vorgang auf wackeligen Füßen. Es wäre jetzt an der Zeit Spenden für die Bezahlung eines Anwaltes zu sammeln , der die Interessen Reginas vertritt. Den ganzen Vorgang bei youtube und Facebook reinstellen mit der Bitte um Spenden für die Bezahlung des Anwalts . So geht Zivilgesellschaft . Was haltet ihr von Wolfgang Kubicki als Rechtsvertretung ? By the Way – Erwähnt sollte aber auch sein dass der Bürgermeister sich in diesem Fall für Sozialen Wohnungsbau stark gemacht . Dies kann natürlich immer noch verwirklicht werden .

  28. Frank B.

    Die Stadt wird sich aller Voraussicht nach überhaupt nicht zu diesen Vorfällen äußern. Die Stadt wird sich vermutlich damit herausreden, dass sie dazu verpflichtet wäre, die Persönlichkeitsrechte des neuen Eigentümers zu schützen. Es ist aber auf jeden Fall wichtig, dass Regina die Sache an die Öffentlichkeit gebracht hat und weiter verfolgt. Schließlich könnte das, was hier passiert ist, demnächst einem anderen Hausbesitzer zustoßen.

  29. Frank B.

    Hier muss ich Herr/ Frau Hildebrandt widersprechen. Es ist nicht dem Bürgermeister zu verdanken, dass hier ein paar Sozialwohnungen entstehen. Es ist heutzutage die Regel und in Hamburg seit vielen Jahren Praxis, dass beim Verkauf eines städtischen Grundstücks strenge Auflagen erteilt werden. In Hamburg ist es üblich, dass die Stadt im Rahmen der Ausschreibung eines Grundstücks bis zu 50% Sozialwohnungen einfordert.
    Bei diesem Projekt hat es aber nie eine Ausschreibung gegeben. Eine Ausschreibung führt dazu, dass ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Interessenten entsteht. Nur so kann festgestellt werden, welcher Bewerber das beste Konzept und das beste Preisangebot hat. All das hat hier nicht stattgefunden. Die Stadtverordneten haben zugestimmt, dass dieses städtische Grundstück für die Melcher-Gruppe reserviert wird , ohne dass eine fertige Planung vorlag, ohne dass die Zahl der Sozialwohnungen festgelegt war und ohne eine Preisfestlegung. Eine derartige Reservierung nennt man übrigens Anhandgabe. Regina wären sämtliche Probleme erspart geblieben, wenn die Anhandgabe in Ordnung gewesen wäre, denn in diesem Fall könnte man nicht einfach im nachhinein das Projekt zulasten der Nachbarn vergrößern. Vermutlich ist das ganze Verfahren von Anfang an rechtswidrig.

  30. Frieda B.

    Die Frage, ob und wie die Verwaltung Investoren Vorteile gewährt, zieht sich durch alle Großprojekte der vergangenen Jahre. Bisher war dies immer schwer nachweisbar, weil es keine Beweise für eine direkte Intervention der Verwaltung zugunsten eines Investors gab, Das ist diesesmal anders. Dafür ist u.a. das Schreiben der Stadt vom 14.07. 17 von großer Bedeutung.
    zu Frank: Diese Vergabepraxis führt dazu, dass der Investor der Stadt den Preis diktieren kann. Schließlich werden mit dieser Methode lästige Konkurrenten und Mitbieter im Vorweg ausgeschaltet. Der Stadt dürften dadurch Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Selbst wenn das Verfahren nicht rechtmäßig sein sollte, wird hier nichts passieren. Schließlich haben die Stadtverordneten mit ihrer Zustimmung zu diesem Verfahren die Verwaltung entlastet.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Das Zauberwort, mit dem die Stadtverordneten von der Realität abgelenkt wurden, heißt “Kino”. Da waren die Damen und Herren bei der Abstimmung mit ihren Gedanken natürlich schon in Hollywood! 😉

    2. H.J. Lange

      doch Frieda B. doch,
      der Mist ist sehr wohl nachweisbar und wurde nachgewiesen – aber wen interessiert das ?
      Der Mist könnte ja stinken und an einfachen Stadtverordneten klebenbleiben. Sie scheuen den Geruchstest.
      Und:
      Die von Ihnen gegriffenen Gelder “in Millionenhöhe” sind ja nicht einfach so weg.
      Diese Gelder bleiben selbstredend “im Geschäft”, werden aber aufgrund “besonderer Vorteile” (Originalzitat des BGM) anderweitig verteilt.
      Helmut Kohl nannte diese Art Sondergeld “Bimbes”. (Gestern ARD 22:45)
      (Auffällig: “Bimbes” wurde damals an – alle – Parteien verteilt – und heute ?)
      Und richtig:
      Die Stadtverordneten entscheiden aufgrund von Nichtwissen aufgrund mangelhafter Beschlussvorlagen und liefern damit die rechtliche Entlastung des vorlegenden Bürgermeisters:
      (Wir Stadtverordneten wissen nur das, was uns der BGM aufschreibt. Mehr nicht und Basta. Und wir wollen das auch besser gar nicht alles wissen . . . ).
      Der “gute” Bauamtsleiter Thiele nannte dieses Prinzip doppeldeutig und schmunzelnd, die eigenen Pläne “durch die Gremien bringen”.
      HJL

  31. Regina

    Genau deshalb haben wir uns auch entschlossen, es nicht darauf beruhen zu lassen, damit dieses Vorgehen nicht den nächsten Bürger trifft. Wir sind am Ende mit einem blauen Auge und einem Monat schlaflosen Nächten aus der Sache rausgekommen. Den Kaufvertrag wollen wir nicht rückgängig machen, den haben wir ja im Vollbesitz unser geistigen Kräfte abgeschlossen und sind froh, dass das Abseits von den “städtischen Ver(w)irrungen” alles so gut gelaufen ist. Zum Glück hat sich der Besitzer letztlich wohl auch arrangieren können, darüber können wir sehr froh sein, denn wenn nicht, wäre das Problem für uns erst richtig groß geworden.

    Aber was stinkt ist eben, dass es eine “Zwangsheirat” war – und das steht einer Verwaltung einfach nicht zu, sich in ein Privatgeschäft zu Nutzen eines Investors unter Vortäuschung falscher Tatsachen und mittels Rechtsmitteln einzuschalten. Der Investor hätte versuchen können, das Haus vor Abschluss des Kaufvertrags von uns zu erwerben oder den gewünschten Teil des Grundstückes nach Verkauf vom neuen Besitzer anzukaufen. Das ist alles legitim und dann jeder frei in seinen Entscheidungen. Aber mit einer “Pistole im Nacken” verhandelt es sich nicht gerade auf Augenhöhe 😉 . Ich halte sie/euch auf dem Laufenden und hoffe, der ein oder andere im Rathaus schläft wenigstens auch mal ein paar Nächte so schlecht wie wir seinerzeit 😉 ! Schöne Grüße! Regina

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