Baumschutzsatzung: Was passieren kann, wenn eine Eiche nicht gefällt werden darf

In seinem Beitrag im MARKT in der Rubrik „Politiker und Parteien haben das Wort“, weist der Grüne Stadtverordnete Christian Schmidt darauf hin, was in Artikel 14 unseres Grundgesetzes steht, nämlich: Eigentum verpflichtet. Was bedeutet das?

aus: Wochenblatt MARKT

Es bedeutet zum Beispiel, dass Wohnhäuser nicht leerstehen oder abgerissen werden für einen Neubau von Bürohäusern, sondern instand gehalten werden und die Mieten dem Einkommen der Bevölkerung angepasst werden. Oder dass Eigentümer in ihren Häusern die Läden nicht leerstehen lassen, anstatt dass sie mit der Miete runtergehen. Oder dass eine Tiefgarage, deren Zufahrt zudem auf öffentlicher Straße liegt, vom Eigentümer nicht gesperrt wird für die Öffentlichkeit – wogegen die Grünen in Ahrensburg schon seit Jahren unermüdlich kämpfen – oder irre ich mich…? (Hinweis: Parkplatz suchende Autofahrer kurven in der Stadt herum und sondern Schadstoffe ab, was nicht im Sinne der Allgemeinheit sein kann.)

Der Grüne Schmidt ist der Meinung, dass auch das Eigentum von Bäumen im Garten den Besitzer verpflichtet, sie stehen zu lassen, weil sie der Allgemeinheit nützen und Tiere darinnen wohnen. Und er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Eiche in Großhansdorf. Die wurde nicht mit einer Säge gefällt, sondern vom Sturm. Und am Haus daneben ist ein Sachschaden entstanden, wobei alle von Glück sagen können, dass sich zu dieser Zeit kein Mensch in der unmittelbaren Nähe des Baumes befunden hat, denn dieser Mensch hätte sich womöglich von der Allgemeinheit verabschiedet.

Auch in unseren Wäldern wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Im Forst wird regelmäßig gefällt und neu gepflanzt. Warum soll das nicht genauso in unseren Gärten sein? Heute werden Ahrensburger Gartenbesitzer gezwungen, Bäume zu fällen, bevor sie so groß sind, dass sie unter die Baumschutzsatzung fallen. Und ich wäre froh, wenn mein Nachbar seine Rosskastanie vor meinem Gartenzaun fällen würde, weil dort Tiere drin hausen, nämlich Balkan-Minimiermotten. Oder kann Christian Schmidt vielleicht dafür sorgen, dass die Tiere von allein verschwinden…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 26. Juli 2017

15 Gedanken zu „Baumschutzsatzung: Was passieren kann, wenn eine Eiche nicht gefällt werden darf

  1. Martens

    Hallo Herr Schmidt!

    Wie war das doch noch mal mit den Linden am Lindenhof? Haben die nicht dem Allgemeinwohl gedient sondern standen dem Wohl des Investors im Wege?

    1. H.J. Lange

      Hallo Herr Schmidt,
      auch für Sie aus den alten Akten:
      Mit Datum v. 4. März 2009 hat der bis heute dienstverpflichtete Stadtjustiziar T. Reich dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegenüber erklärt (AZ: 3 B 29/09), in der Großen-Straße sei das Fällen von 37 Bäumen ab 4. März 2009 “rechtens”.
      Ich füge hinzu: Obwohl diese Bäume aufgrund mehrerer Schutzgesetze geschützt waren – auch durch die Ahrensburger Baumschutzsatzung, die von der damaligen Bürgermeisterin U. Pepper, SPD, durch Unterschrift in Kraft gesetzt worden war – Frau Pepper, die zugleich die Fällungen durch Unterschrift zu verantworten hatte – quasi bis heute.
      Die GRÜNEN hatten sich irgendwie davongemacht.
      HJL

  2. Lektor

    Balkan-Minimiermotten? Ja, was die – neben lästigen Bäumen – so alles minimieren könnten! Aber vermutlich meinen Sie schnöde Miniermotten, oder?

  3. Observator

    Hallo, Christian Schmidt!

    Eine unglaubliche Meldung der Stormarn-Redaktion vom Hamburger Abendblatt! Die berichten gerade aktuell, dass eine Frau gegen einen Baum gefahren ist. Aber es geht der Redaktion gar nicht wirklich um den Baum, denn nur von Verletzungen der Frau und vom Totalschaden ihres Autos ist die Rede – kein Wort über die Verletzung des Baumes! Ist das nicht unerhört! Sie sollten gleich mal einen Leserbrief schreiben! 😉

  4. Wolfgang König

    Ich persönlich halte die Baumschutzsatzung, die Erhaltungssatzung für Villen und den ausufernden Denkmalschutz für Enteignung der Bürger, zumal sich die Stadt Ahrensburg selber gar nicht an diese Satzungen hält und das Amt für Denkmalschutz die vielen, vielen Tausend Verfahren wohl eher als Arbeitsplatzsicherung betreibt. Der Eigentümer hat die oft schwere Bürde zu tragen, hat die Verantwortung und die Kosten und nur beim Denkmalschutz die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung.
    Was für seltsame, unpassende, überhöhte, hässliche Bauwerke in den anderen alten Wohngebieten errichtet werden, interessiert die Verwaltung nicht. Sie genehmigt blind. Und die Politik interessiert das eh nicht.
    Und wo sind die die vielen alten Bauwerke geblieben, die das alte Woldenhorn charakterisierten? Da bestand weder beim Denkmalschutz noch bei der Verwaltung noch bei Stadträten Interesse. Die Bürger sollen ihr Eigentum selber verwalten – auch wenn sie Wohnraum leerstehen lassen oder Bargeld nicht mehr zur Bank bringen und damit die Minuszinsen nicht versteuern.
    Mit enteignenden Grüßen
    Wolfgang König
    Wolfgang König

    1. Narrenhof

      Der Narr stimmt Ihnen zu Herr König:
      In der Manhagener Allee, vor dem Gelände der früheren “Alten Klinik”, kann man lernen, was alles möglich ist, wenn man dem Eigentümer die bauliche Umsetzung der dort geltenden “Erhaltungs- und Gestaltungssatzung” überlässt. Denn bekanntlich weiß der Eigentümer und Investor selbst, was gut für ihn ist.
      Neulich meine ich dort beim Vorbeifahren die nur wenige Häuser weiter wohnenden Stadtverordneten Hengstler und Stern gesehen zu haben. Mit offenem Mund und staunenden Augen verharrten sie, sich ängstlich aneinander klammernd. Sie waren allem Anschein immer noch darüber verblüfft, was die Stadtverordneten so alles genehmigen, wenn sie denn wolln und dabei beide Augen zudrücken. Sie schaffen das.

  5. Wolfgang König

    Hallo, Herr Narrenhof,
    Sie sind nicht nur ein Narr (s.o.) sondern auch ein Schelm (s.o). Ich frage mich manchmal, ob sich hinter dem Fassadenanstrich tatsächlich noch die alte, sehr erhaltenswerte Fassade befindet. Die Wohnungseigentümer haben sie teuer erkauft. Aber was nutzt uns Bürgern und den Eigentümern diese teure Fassade? Bei meinen Vorbeifahrten denke ich immer an sich selber bauchpinselnde Stadtverordnete.
    mit närrischen Grüßen
    Wolfgang König

    1. Narrenhof

      Gemach Herr König,
      schaun Sie doch bitte nicht nur “hinter den Fassadenanstrich”. Schaun Sie hinter die Fassade, hinter die Villa, schaun Sie links, schaun Sie rechts. Sie werden entdecken, dass in diesem Villengebiet hinter den Villen entsprechend große Villengärten liegen, mit Bäumen, die Herr Schmidt dadurch vor dem Fällen schützen will, dass er bei den Eigentümern an die “Verpflichtung des Eigentums” appelliert.
      Das hat der Eigentümer und Investor auf dem “Alten Klinikgelände” zweifelsohne getan. Er hat sich sogar extrem intensiv seinem Eigentum verpflichtet gefüllt, hat auch im Rathaus keine Mühen und Kosten gescheut, und er hat gleich die gesamten dort zusammengekauften Gartenflächen komplett mit einer zurückhaltenden Architektur überbaut, die man früher in Fachkreisen liebevoll “Brutalismus” nannte: Ein Wand, ein Loch, ein Farbe.
      Also Herr König, stimmen Sie dem Narr zu und auch dem GRÜNEN Stadtverordneten Christian Schmidt, der doch wirklich zu Recht titelt: “Es geht nicht wirklich um Bäume”. Denn auch er weiß: Es geht um den Wertzuwachs von Eigentum. Bekanntermaßen stören dabei Bäume.
      Herr König, dem können auch Sie nicht ernsthaft widersprechen wolln.

  6. Wolfgang König

    Ja, man sieht es immer wieder, dass alte Bäume neuen Mauern weichen müssen. Bauherren und der Stadt wird es erlaubt, denAlt- Eigentümern oft verboten. Deshalb müssen wir wegen unserer Baumschutzsatzung dafür sorgen, dass unsere Bäume nicht mehr in den Himmel wachsen.
    Mit sägenden Grüßen
    Wolfgang König

  7. Frank B.

    Für die neue Lindenhofbebebauung wurden wertvolle, das Stadtbild prägende alte Linden gefällt. Wer in Ahrensburg reich und mächtig ist, kann fällen, was er will. Die anderen werden mit der Baumschutzsatzung gegängelt. Das Problem ist die Willkühr bei der Anwendung der Gesetze. Das ist es, was viele Ahrensburger wütend macht.

    1. Narrenhof

      Lieber Frank B.,
      offensichtlich haben Sie aber doch gelernt, wie ein Bürger zu einem “Wutbürger” wird.
      Zum Aufbau dieses Ihres persönlichen Mehrwerts hat das Rathaus sogar ein paar alte und sowieso störende Bäume geopfert. Stimmen also Sie und auch Herr Schmidt in den Ruf mit ein: Gut gemacht Herr Bürgermeister.

  8. Rüdiger

    Christian Schmidt stellt Forderungen auf, denen er selbst nicht gerecht wird. Die alten Linden, die am Lindenhof gefällt wurden, waren wichtig für das Stadtbild in der Innenstadt, sie milderten an einer besonders befahrenen Ecke der Innnenstadt die Autoabgase, sie gaben den Anwohnern einen Blick ins Grüne und im Sommer Sichtschutz, und sie boten Tieren gerade auch in Innenstadt Raum zum Leben. Also genau, das, was Christian Schmidt fordert. Diese Bäume wurden mit der Zustimmung von Christian Schmidt und den Grünen gefällt. So etwas nenne ich doppelte Moral.

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