Hinterfragen die Stadtverordneten eigentlich die Höhe von Kosten für Gutachten?

Heute lese ich im 3. Buch Stormarn, dass „die Ahrensburger Politik“ 55.000 Euro für „Untersuchungen zur Vermeidung der hohen Lärmschutzwände in der Innenstadt“ zur Verfügung stellt. Und weiter heißt es: „Als Teil der Untersuchungen werden nun betroffene Einzelhändler und Geschäftsleute im Innenstadtbereich befragt. Anschließend werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Wände ermittelt.“

aus: Hamburger Abendblatt

Frage: Was ist der Unterschied ist zwischen „Einzelhändler“ und „Geschäftsleute“ – sind Einzelhändler etwa keine Geschäftsleute? Und: Bürger, die keine Geschäftsleute sind,  werden offenbar nicht befragt, oder was?

Was soll diese Untersuchung eigentlich bezwecken? Herausfinden, dass alle Einzelhändler, Geschäftsleute, Bürger und Besucher der Stadt die geplanten Lärmschutzwände mitten in der Innenstadt absolut für Scheiße erklären? Um das zu bestätigen, braucht man keine 55.000 Euro auszugeben. Dieses Gutachten würde ich für 1 € erstellen plus Mehrwertsteuer.

Und wie werden die „wirtschaftlichen Auswirkungen der Wände“, die niemand in Ahrensburg haben möchte, ermittelt? Durch Angabe der Einzelhändler, dass sie ihre Läden schließen werden? Oder durch präzise Angaben von Mindereinnahmen? Die Manhagener Allee ist schon heute eine weitgehend tote Geschäftsstraße, die folgerichtig mit dem Laden eines Bestattungsunternehmers vor dem Tunnel unter die Erde dokumentiert, dass dort nur noch die AWO ihre Läden betreiben kann.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Juni 2017

6 Gedanken zu „Hinterfragen die Stadtverordneten eigentlich die Höhe von Kosten für Gutachten?

  1. Observator

    Auf den Punkt gebracht: Die Bahn will mit einer hässlichen Wand das Ahrensburger Stadtbild zerstören, und wir Bürger müssen 55.000 EUR zahlen, um den Versuch zu unternehmen, diesen Blödsinn zu verhindern. Wo leben wir hier eigentlich – in Absurdistan?! 🙁

  2. Kassandra

    Die betroffenen Geschäftsleute u. a. in der Innenstadt werden befragt. Von einer Beratungsfirma. Warum? Kann die Verwaltung nicht selber einen Fragebogen erstellen und die Befragung durch ein zwei Studenten innerhalb einer Woche erledigen?

    Gegen die Kastenkopflinden gab es eine Bürgerabstimmung. Warum nicht gegen die beabsichtigten Lärmschutzwände? Könnte man doch im Rahmen der kommenden Bundestagswahl prima mitlaufen lassen.

    Die Alternative: Tempo 30! Was meint: Die Fernzüge, um die es geht, müssen vor der Stadt abbremsen und in Tempo 30 durch die Innenstadt fahren. ( © Kassandra)

  3. Christian Schmidt

    Hallo zusammen,

    Herr Dzubilla hat anscheind nur den ersten Absatz der Vorlage 2017/031 – “Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der geplanten S-Bahnlinie 4” gelesen.
    Die 55.000 € sind für mehrere Maßnahmen.

    Gruß
    Christian Schmidt

    1. Peter D.

      Hallo Herr Schmidt,
      das ist doch nun Erbsenzählerei. Die 55000.-Euro sind allesamt Ausgaben im Zusammenhang dem Lärmschutz.
      Zitat aus der Vorlage 2017/031:
      “Fazit: Zusammengefasst ergeben sich aus den oben genannten Angeboten etwa folgende Kosten:
      Zu 1. Andere technische Lösungen 10.000 € brutto
      Zu 2. Auswirkungen auf den Handel 15.000 € brutto
      Zu 3. Beratung durch einen Fachanwalt 30.000 € brutto
      Gesamtkosten 55.000 € brutto”
      Zitat Ende.

      Ausserdem sollte auch erwähnt werden, dass mindestens die Punkte 1 und 2 nicht die endgültigen Kosten anzeigen, weil bestimmte Ausgaben noch gar nicht feststehen.
      Aber das Kosten gerade im öffentlichen Dienst oftmals explodieren, kennt ma ja aus diversen Projekten.

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