Ein Strafprozess vor dem Amtsgericht Ahrensburg: Warum ich bei der Reporterin Dorothea B. im 3. Buch Abendblatt an einen bekannten Spruch von Wilhelm Busch denken muss

Wilhelm Busch hat es für die Nachwelt festgehalten: „Oft ist das Denken schwer, indes  / das Schreiben geht auch ohne es!“ Dieses bekannte Zitat fiel mir ein, als ich zwei aktuelle Beiträge von Stormarn-Reporterin Dorothea B. im 3. Buch Abendblatt gelesen hatte über einen Strafprozess vor dem Amtsgericht Ahrensburg, wo die Lübecker Staatsanwaltschaft einen Großhansdorfer vor den Strafrichter gezwungen hat wegen Hetzerei, Pöbeleien und Beleidigung zahlreicher seriöser Personen, darunter auch bekannte Richter und Rechtsanwälte.

aus: Hamburger Abendblatt

Vorab: Zu Beginn der Verhandlungen hatte Reporterin B. noch ziemlich korrekt über die Vorgänge geschrieben mit ihrem Beitrag: Mann pöbelt gegen Richter: Anklage“. Und danach war Kollege Christian T. im Gerichtssaal und berichtete sachlich richtig: Großhansdorfer wegen Hetzerei vor Gericht“.

Ein “Pressesprecher” und ein “Möbelpacker” waren im Gericht

Diese beiden Berichte hatten einem Helfer des Angeklagten nicht gefallen, der sich darüber im Internet öffentlich mokiert hatte. Zur dritten Verhandlung kam dieser Mann, der im Internet als „Pressesprecher“ des Angeklagten auftritt und für den es inzwischen bei der Lübecker Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Aktenzeichen gibt, zog aus seiner zerknautschten Aktentasche einen Stapel bedrucktes Papier und drückte dieses der Reporterin B. vor Beginn der Verhandlung in die Hand. Und der anschließende Bericht im 3. Buch Abendblatt war dann am nächsten Tag überschrieben mit der Zeile: „Ein Angeklagter und das ‚Recht auf Gegenschlag’“.

Mit diesem Totenkopf in seinem Blog hatte der Angeklagte sich  selber im Internet porträtiert!

Diese Zeile ist ein Witz. Der Angeklagte konnte sich auf dieses Recht gar nicht berufen, weil es sich bei seinen Attacken, über die verhandelt wurde, gar nicht um Gegenschläge gehandelt hat, sondern eindeutig um Anschläge aus heiterem Himmel. Und diese Attacken versuchte der Angeklagte nun nach der kindischen Methode zu rechtfertigen: „Ja, Herr Richter, ich habe die Bank zwar überfallen, aber der Banker hat mir damals in der Sandkiste immer das Eimerchen weggenommen – der bewaffnete Banküberfall war also mein Recht auf Gegenschlag!“

Dorothea B. hat auch die Verhandlung am Freitag der vergangenen Woche besucht. Hier ist Folgendes passiert: Vor Beginn wurde die Reporterin auf dem Gerichtsflur von einem grimmig dreinblickenden Mann (Typ “Möbelpacker“) angeblafft wegen ihrer zurückliegenden Berichterstattung über den Fall. Dieser Mann setzte sich danach auch in den Zuschauerbereich des Gerichtsaales. Und am folgenden Tage schrieb die junge Dame dann im 3. Buch Abendblatt: „Wenn zwei sich streiten … stellt das Gericht ein“. Und das ist ziemlicher Unfug.

Prozess läuft seit Sommer 2016

Das Gericht hat gar nichts eingestellt. Richtig ist: Richter und Staatsanwalt wurden vom Angeklagten unter ziemlichen Druck gesetzt – nicht zuletzt Zeitdruck. Wozu man wissen muss: Der Prozess läuft bereits seit dem Frühjahr 2016 ! Immer wieder mussten Verhandlungen vorzeitig abgebrochen und Termine verschoben werden, weil der Beklagte gegen den Richter einen Antrag auf Befangenheit gestellt hatte. Auch gegen seinen Pflichtverteidiger, der dem Mittellosen nicht gefällt, beklagte er sich, um ihn loszuwerden, weil der Angeklagte sich lieber selbst verteidigten wollte. Und so kam es in der vorletzten Verhandlung zu einer rund zweistündigen Einlassung des Angeklagten gegen einen Zeugen, der nach diesem Monolog aus Zeitgründen in derselben Verhandlung nicht mehr befragt werden konnte.

So, und nun zur Information für die Reporterin B.: Der Angeklagte wollte in der letzten Verhandlung den Zeugen selber befragen, statt dass sein Anwalt diese Rolle übernimmt. Die Befragung durch den Angeklagten war aber meiner Meinung nach nicht möglich, denn es gab einen vorangegangenen Beschluss, wodurch dem Angeklagten verboten worden war, mit dem Zeugen verbal oder schriftlich zu kommunizieren. Dieser Beschluss ist zur Zeit immer noch in Kraft, betrifft aber nicht den Pflichtverteidiger. Und diesem, wie gesagt, wollte der Angeklagte das Wort nicht erteilen, sodass der Zeuge unbefragt bleiben musste.*

So mussten Richter und Staatsanwalt sich fragen: Sind die vier Punkte dieses einen Zeugen überhaupt von so einem Gewicht für das endgültige Strafmaß, dass dieser Prozess noch über Wochen, ja, vielleicht sogar über Monate so weitergehen soll wie bisher? Beide Juristen stimmten offenbar überein: Wir nehmen diesen Zeugen aus dem Prozess heraus, womit vier Punkte der Anklage zwar wegfallen, aber immer noch fast 30 (geschätzt) weitere Anklagepunkte bestehen bleiben, über die weiterhin im kommenden Monat verhandelt wird.

Die Kosten bezahlt der Bürger

Fazit: Hier wird auf Staatskosten ein langer Prozess geführt, der eigentlich schon längst hätte beendet sein müssen, vom Angeklagten aber ständig geblockt und bewusst verzögert wird. Das Dumme bei einem Strafprozess ist leider, dass der Angeklagte – im Gegensatz zu den Zeugen – nicht vereidigt werden kann. Denn die Aussagen des Mannes spotten der Wahrheit – nachweisbar.

Last but not least: Ob eine Journalistin sich von einem “Pressesprecher” und einem “Möbelpacker” bei ihrer Berichterstattung hat beeinflussen lassen, ist eine Frage, die ich unbeantwortet im Raum stehen lasse. Der besagte Zeuge, für den die Verhandlung zu Ende ist, der wurde jedenfalls von dem Großhansdorter Angeklagten schriftlich mit dem Tode bedroht.

Postskriptum 25.06.17: Zu diesem Punkt schreibt der Pressesprecher des Angeklagten in kaputter Rechtschreibung, der Angeklagte habe  “den Antrag gestellt, zu prüfen, on die Verfügung 24 F 944/15 vauch für ihn bezüglich Ihrer Zeugenbefragung gilt. Richter Holtkamp verneinte und begründete das, u.a. durch Diktat ins Protokoll.” Und der Schreiber fügt hinzu: “Sie dürfen der Sta mitteile, dass das eine weiterer Bewesi für meine Beeiflussung auf Sie als Zeige ist.”

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 25. Juni 2017

3 Gedanken zu „Ein Strafprozess vor dem Amtsgericht Ahrensburg: Warum ich bei der Reporterin Dorothea B. im 3. Buch Abendblatt an einen bekannten Spruch von Wilhelm Busch denken muss

  1. K. Lindemann

    Mit tut der vorsitzende Richter Holtkamp echt leid. Aber der kann sich seine Angeklagten ja nicht selber aussuchen. 😉 Wenn er diesen Prozess hinter sich gebracht hat, dann hat er es wirklich verdient, als Richter ans Landgericht nach Lübeck befördert zu werden. 🙂

    Ach noch was: Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann hat bei diesem Showprozess im vergangenen Jahr der Hamburger Psychiater Dr. Tophinke als Beobachter teilgenommen. https://www.arzt-auskunft.de/arzt/psychiatrie-und-psychotherapie/hamburg/dr-wilhelm-tophinke-2825735 Ist dieser bei der weiteren Verhandlung immer noch dabei, oder hat er sein Urteil schon gefällt?

    1. H.J. Lange

      In zweifelbehafteten Justizverfahren tauchen immer wieder zweifelbehaftete Namen bestimmter Beteiligter auf. So etwa auch der Richtername Freise und auch Dr. Tophinke, der gelegentlich vom Amtsgericht Ahrensburg als so genannter „Gehilfe des bestellenden Gerichts“ für Gutachten beauftragt wird. In dem mit bisher sechs Strafanzeigen belasteten Betreuungsfall W. W. (§ 1896 ff BGB / AG Ahrensburg / AZ: 80 XVII 8084) anhängenden und von der Justiz initiierten „Testierfähigkeitsverfahren“ (AG Ahrensburg / AZ: 31 IV 679/99) hat Dr. Tophinke mit Datum vom 15.06.2013 ein Gutachten vorgelegt, ohne die gestorbene Person zu Lebzeiten gesprochen oder gesehen zu haben. Er war allein auf eine nachweislich unzureichende Aktenlage des Amtsgerichts angewiesen. Dr. Tophinke hatte neben so genannten handwerklichen Fehlern den alles entscheidenden Umstand durch nachgewiesene Datumsmanipulation als gegeben vorgetäuscht. Das hatte aber insgesamt vier Richter am AG und OLG nicht weiter gestört. Die Folgeverfahren haben sich im momentan führungslosen Kieler Justizministerium festgesetzt.
      HJL

  2. Koslowsky

    Erstaunlich ist, dass die Stormarnbeilage über den Prozessverlauf regelmäßig und ausführlich berichtet. Soll dadurch das Sommerloch mit den “Fäkalien” gefüllt werden, die der Herr abgesondert hat? Dieser verhinderte Bürgermeister von Ahrensburg & Oldesloe & Rendsburg, der zurzeit vor dem Kadi steht, glaubt trotz aller Beweise an seine Unschuld. Damit zeigt der Möbeltransporteur und Privatdetektiv doch, dass er gar nicht vor den Strafrichter gehört, sondern in die Praxis eines Arztes. Das wäre auch günstiger für den Steuerzahler, der diesen Prozess inklusive Pflichtverteidiger finanziert. Und dabei wollte der Mann eigentlich “ein Vorbild für die Bürger” sein: https://www.shz.de/lokales/landeszeitung/klaus-schaedel-ich-will-ein-vorbild-fuer-die-buerger-sein-id2510056.html 🙂

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