Ich erneuere mein Angebot an die Stadt Ahrensburg, das Rondeel zu kaufen, um es zu verschönern!

Zur Erinnerung: Vor zehn Jahren berichtete die damalige Ahrensburger Zeitung (was davon heute noch übrig geblieben ist, findet man im 3. Buch Abendblatt), dass ich der Stadt Ahrensburg offiziell das Angebot unterbreitet hatte, das Rondeel für 1 Euro zu kaufen, den Blaumann zu entfernen, und der Stadt den Platz dann für jährlich 50 Cent zu vermieten bis in alle Ewigkeit.

aus: MARKT aus 2007

Mit diesem Angebot wollte ich der damaligen Bürgermeisterin, die als Blaufrau in die Ahrensburger Chronik eingegangen ist, helfen, den Beschluss der Stadtverordneten umzusetzen, die mehrheitlich dafür abgestimmt hatten, dass die Figur vom Rondeel entfernt und in der Nähe des Bahnhofs aufgestellt wird.

Die Bürgermeisterin antwortete mir damals schriftlich, dass ein Verkauf nicht möglich wäre, weil für die Neugestaltung des Rondeels öffentliche Gelder in Anspruch genommen worden waren, die bei einem Verkauf zurückgezahlt werden müssten. Worauf Martina Tabel in der Ahrensburger Zeitung prognostiziert hat: „Und Harald Dzubilla gibt auf“.

Nö, meine lieben Mitbürger, das hat Harald Dzubilla in den vergangenen zehn Jahren nicht getan; und das wird er auch in Zukunft nicht tun. 😉

So, und nun kommt’s: Mit dem Rondeel wurde auch die Große Straße neugestaltet. Und die soll demnächst teilweise wieder zurückgestaltet werden, wie ich den Erzählungen in der Presse entnommen habe. Das bedeutet: Die Fördergelder von damals müssten demzufolge zurückgezahlt werden – es sei denn, die Frist ist abgelaufen. Und das wäre dieselbe Frist wie beim Rondeel.

Sie merken, worauf ich hinaus will: Ich erneuere mein Angebot an die Stadt, das Rondeel zu kaufen – siehe oben! Und dann wird dieser grottige Blaumann entfernt, damit dort eine Bronzestatue des Dichters Waldemar Bonsels aufgestellt werden kann, dessen „Biene Maja“ in der ganzen Welt gefeiert wird – bloß nicht in seiner Geburtsstadt Ahrensburg.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Mai 2017

10 Gedanken zu „Ich erneuere mein Angebot an die Stadt Ahrensburg, das Rondeel zu kaufen, um es zu verschönern!

  1. Wolfgang Schrimpff

    Hallo Herr Dzubilla,
    sollten die Bindefristen aus der Inanspruchnahme der öffentlichen Fördergelder tatsächlich bereits abgelaufen sein, denke ich, dass das derzeitige Stadtoberhaupt Ihr großzügiges, neuerliches Angebot mit Hinweis auf die mutmaßlich in beachtlicher Höhe in den Stadtsäckel fließenden Sondernutzungsentgelte der auf dem Rondell gegenwärtigen Gastronomiebetriebe zu seinem größten Bedauern leider nicht annehmen kann.
    Sie werden da wohl Ihre Offerte noch erheblich nachbessern müssen.
    Mit nachbarlichen Grüßen
    Wolfgang Schrimpff

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Lieber Herr Dr. Schrimpff – zum einen bliebe die Nutzung des Rondeels doch weiterhin voll bei der Verwaltung unserer Stadt, wenn ich der Eigentümer bin. Und zum anderen würde es eine wesentliche Erleichterung für die Verwaltung und viele Bürger bedeuten, wenn der Alien dorthin zurückgebracht wird, woher er gekommen ist. Woraus Sie erkennen: Die Stadt hätte ausschließlich Vorteile von dem Deal! Mit freundlichen Grüßen – Harald Dzubilla

  2. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    SPD-Bürgermeister M. Sarach dürfte Ihnen das Rondeel nicht überlassen, denn er unterliegt einer Vermögensbetreuungspflicht, die es ihm nicht erlaubt, Straßenfläche im Besitz der Allgemeinheit einfach so zu verkaufen. Zumal ohne ein angemessenes Entgelt. Denn ein Euro ist entschieden zu wenig.
    Der Bürgermeister würde wegen Untreue gegen § 266 Strafgesetzbuch verstoßen.
    Dagegen handelte es sich nicht um strafbare Untreue, als SPD-Bürgermeisterin U. Pepper seinerzeit einen Teil der öffentlichen Klaus-Groth-Straße sogar völlig entgeltfrei einem privaten Investor überlassen hatte, den Teil, auf dem heute die beiden Rampenbauwerke stehen.
    Also Herr Dzubilla, in diesem “Rechtsstaat” ist entscheidend, wer mit wie viel einen Bürgermeister, bzw. eine Bürgermeisterin lockt.
    HJL

  3. Ex-Sparkassenkunde

    Herr Dzubilla,

    die Stadt könnte, wenn sie wollte, beschließen das ‘Kunstwerk’ zu vernichten (Umsetzen kann der ‘Künstler’ verhindern, die Entledigung jedoch nicht). Dann hätte der ‘Künstler’ entlang der in Deutschland üblichen Rechtssprechung eine angemessene Zeit den Plastikmüll gegen den Materialpreis zurückzunehmen und wir müssten dem ‘Künstler’ nicht mehr regelmäßig tausende von Euro für die Beseitigung von Schäden in den Rachen zu werfen.

    Abgesehen von dem Risiko darauf zu warten, dass ein Kind von der ‘Kunstwerk’ auf den nicht sachgerechten umgebenden Bodenbelag stürzt und sich ernsthaft verletzt.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      So einfach ist es leider nicht. Es geht hier um sogenannte “Kunst im öffentlichen Raum”. Darüber hat die Stadt einen Vertrag mit dem “Künstler” Wolke abgeschlossen, wonach das “Kunstwerk” bis 70 Jahre nach dem Tod des Herstellers dort stehen bleiben muss, wo es heute steht. Kommt ein Sturm und vernichtet es, muss die Stadt den Hersteller beauftragen, den Blaumann neu zu gestalten, um ihn an die gleiche Stelle zu setzen. Die Kosten dafür tragen wir Bürger.

      “Kunst im öffentlichen Raum” wäre es nicht mehr, wenn der öffentliche Raum, also das Rondeel, in private Hände käme.

  4. Wolfgang König

    Die Eigentümer dieser Flächen, sei es die Bürgerschaft oder ein Herr Dzubilla, werden sich noch freuen, denn sie sind verantwortlich für die Instandhaltung der Flächen. Die Pflasterung des Rondeels und der Große Straße sowie die Pflasterungen darum herum sind stark mängelbehaftet. Die Firmen haben die Pflasterung, überwiegend aus billigen, weichen Graniten, die schon jetzt vor sich hin bröseln, unkorrekt verlegt. Statt normale Steine einzubauen, wurden häufig im Straßenbereich 5-cm- und im Gehweg-bereich 3-cm- Steinscheiben auf Mörtel verlegt. Durch Belastung und Frost brechen diese nun heraus oder zerbröseln und bilden Stolperfallen. Wie oft musste schon nachgebessert werden. Die Stadt belastet mit den Kosten die Bürger, Herr Dzubilla müsste in die eigene Tasche greifen (Verkehrssicherungspflicht).
    Mit steinharten Grüßen
    Wolfgang König

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      In meinem Pachtvertrag mit der Stadt würde ich natürlich für mich alle Rechte ausklammern wie auch alle Pflichten. Das einzige Recht, das ich mir vorbehalten würde, wäre die Beseitigung störender Plastikfiguren. 😉

  5. Stormarnerin

    Lieber Herr Dzubilla,

    der “Blaumann” ist wunderbar und er steht, im wahrsten Sinne des Wortes, goldrichtig. Spannend ist, dass ich noch nie eine Zeile darüber gelesen habe, welche Aussage diese Plastik hat. Dabei ist es so offenkundig. Aber wer schaut schon gerne in den Spiegel.
    Möge uns die Trägheit der Stadt und Ihr, Herr Dzubilla, hoffentlich endlicher Geldbeutel, davor bewahren , dass an dieselbe Stelle eine Bronzefigur gestellt wird, egal wen sie darstellt.

    Oberflächlich betrachtet ist der Blaumann hässlich. Aber er zeigt worum es in Ahrensburg geht, er zeigt exakt wer in Ahrensburg “das Sagen” hat. Und im gefühlten Stadtklima die Lufthoheit.

    Diese herrliche Skulptur zeigt einen Mann, der auf großem Fuße lebt. Er steht auf einem Füllhorn. Aus seiner rechten Hand, die nach unten zeigt, fließt es immer weiter auf das große Füllhorn. Seine Haare sind golden und er trägt einen Business-Anzug. UND: sein Blick ist basedowisch leer.
    Op Platt heißt das: “De Düvel schitt immer op ‘n groten Hupen.

    Und diesen Spiegel der Ahrensburger Szene wollen Sie entfernen? Tun Sie es nicht. Vielleicht erkennt sich doch noch mal jemand.

  6. Hans Wurst

    Oh, wie schön ist Panama.
    Es ist herrlich, wie Ahrensburger über das Kunstwerk streiten. Absolute Kunst. Ich hoffe, der Blaumann, ähm Muschelmann, bleibt uns noch lange erhalten. Schlimm dagegen ist der Vertragsinhalt mit seinen Pflichten der Stadt. Da frage ich mich als Bürger, wer so etwas unterschreibt und wer dies zuvor inklusive Folgekosten geprüft hat.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Ursula Pepper, die als Rotarierin den Blaumann gestiftet und als Bürgermeisterin in Empfang genommen hat, die hat auch den Vertrag mit dem Künstler unterschrieben. Der Jurist der Stadt, Thomas Reich, hatte damit nichts zu tun, wie er mir versichert hat.

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