Mein Antrag an die Stadt Ahrensburg wurde abgelehnt, aber der Bürger Dzubilla ist trotzdem zufrieden. Warum…?

Ich kritisiere zwar häufiger unsere städtische Verwaltung, aber dabei ist es im Allgemeinen der Verwaltungschef, über den ich mich mokiere. Die Mitarbeiter im Rathaus dagegen kann man nicht pauschal kritisieren, denn wie überall in Verwaltungen und Firmen gibt es gute und weniger gute Mitarbeiter.

Stellungnahme Stadt Ahrensburg

Ausführliche Stellungnahme Stadt Ahrensburg, Fachdienst Umwelt

Die Ahrensburger Verwaltung, und zwar den Fachdienst Umwelt, lobe ich heute sogar, obwohl man meinen Antrag, einen Baum auf meinem Grundstück fällen zu lassen, negativ beschieden hat. Aber die Bearbeitung meines “Falles” ist nicht zu tadeln. Im Gegenteil: Es passierte alles unverzüglich und mit nachvollziehbarer Begründung.

Am 3. 10. 2016 hatte ich eine E-Mail an Jan Richter vom Fachdienst Umwelt geschickt und Fotos des Baumes beigefügt. Am Freitag derselben Woche meldete sich bereits Herr Müller zwecks Besichtigung des Baumes. Und heute, am 13. Oktober 2016, bekomme ich von Herrn Richter eine dreiseitige schriftliche Darstellung mit eingehender Begründung, warum meine Kiefer nicht gefällt werden darf. Dazu der Hinweis, dass ich die Möglichkeit habe, dagegen Einspruch einzulegen und einen “anerkannten Baumsachverständigen” kommen zu lassen, der sich den Baum nicht nur vom Boden aus anschaut.

Natürlich hätte ich gern einen anderen Bescheid gehabt, denn der alte Baum – siehe Abbildung rechts! – ist zu einem Großteil abgestorben und wirft bei jedem Sturm kranke und auch gesunde Äste ab. Aber ich respektiere die Begründung der Stadt. Also bleibt der Baum stehen, denn mein Name ist nicht Kroschke, wenn Sie wissen, was ich meine… 😉 Und ich habe immerhin 800 Euro gespart, die das Fällen der alten Kiefer gekostet hätte. Und das ist ja auch etwas Positives, oder?!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 13. Oktober 2016

9 Gedanken zu „Mein Antrag an die Stadt Ahrensburg wurde abgelehnt, aber der Bürger Dzubilla ist trotzdem zufrieden. Warum…?

  1. Frieda B.

    Hallo Herr Dzubilla,
    freuen Sie sich nicht zu früh. Als Eigentümer des Baumes sind Sie dazu verpflichtet, das Totholz zu entfernen. Es können also auch auf diesem Weg erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Und wenn einem Ihrer Besucher oder einem Nachbarn ein Ast auf den Kopf fällt, können Sie sogar strafrechtlich belangt werden.
    Es ist gar nicht so lustig , in Ahrensburg einen geschützten Baum auf dem Grundstück zu haben. Überlegen Sie mal, was für ein Ausmaß an Bürokratie in Gang gesetzt wurde, als Sie Ihren Fällantrag stellten. Herr Müller , der Gutachter, muss von der Stadt bezahlt werden. Das Gutachten wird aber nicht vom Gutachter, sondern von einem Rathausmitarbeiter verfasst, der seinerseits auch noch einmal weitere Erkundigungen einzieht oder eine zusätzliche Begehung macht, bevor das dreiseitige Gutachten erstellt wird. Das verschlingt Unsummen an Steuergeldern . Ich sehe die Baumschutzsatzung in Ahrensburg als so etwas wie eine Beschäftigungsmaßnahme und zusätzliche Einnahmequelle für eine kleine Gruppe von Leuten.

    Würden Sie auf Ihrem Grundstück ein weiteres Haus bauen, könnten Sie den Baum fällen. Hätten Sie auf Ihrem Grundstück eine Tanne oder Lärche stehen statt einer Kiefer, könnten Sie sie auch sofort fällen. Die Ahrensburge Baumschutzsatzung ist in sich völlig unlogisch, weil völlig unklar ist, warum die eine Baumart schützenswert ist , die andere aber nicht. Manchmal vermute ich, dass die Mitglieder des Umweltausschusses gerade diejenigen Bäume, die auf ihren eigenen Grundstücken stehen, aus der Baumschutzsatzung herausgenommen haben.

    Die Initiative der CDU, die Baumschutzsatzung zu ändern, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den Bürgern wieder die Autonomie über ihre Grundstücke zurückzugeben.

    Gruß
    Frieda

    P.S Könnten Sie das Sie betreffende Gutachten ins Internet stellen? Angesichts der Bilder, die Sie veröffentlicht haben, ist die Entscheidung der Stadt für mich nicht ganz nachvollziehabr.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Liebe Frieda B. – der Grund, warum ich den Baum fällen lassen wollte, war natürlich die Gefahr von herabfallenden Ästen, wenn unsere Tochter mit ihren Freundinnen im Garten spielt. Ich beabsichtige auch, das tote Holz aus dem Baum zu schneiden. Dass man so einen Baum nicht fällen darf mit der Maßgabe, einen neuen zu pflanzen, ist auch für mich nicht nachvollziehbar. Aber wenn es so in der Verordnung steht, tun die Rathaus-Mitarbeiter nur ihre Pflicht, dem Bürger das darzulegen.

      Ein neu gepflanzter Baum würde wieder ein paar Jahrzehnte lang wachsen und den Menschen die Luft verbessern, was meine alte Kiefer nicht mehr tut. Und die ist garantiert in fünf Jahren abgestorben; ich weiß das, weil ich dasselbe Prozedere schon einmal mit einer Kiefer daneben gehabt habe. Die wäre allerdings bei Sturm auf die Straße gestürzt, während der jetzige Baum “nur” auf mein Haus oder das meines Nachbarn fallen würde.

      Übrigens: Wenn Mitarbeiter der Stadt tätig werden, verursacht das keine zusätzlichen Kosten für die Stadtkasse. Nur bei externen Mitarbeitern, wie die freien Berater des Herrn Bürgermeisters, fallen für den Bürger zusätzliche Kosten an.

      Nein, aus Urheberrechtsgründen darf ich das Schreiben von Herrn Richter nicht ohne seine Genehmigung veröffentlichen.

      PS: Da fällt mir ein, dass ich ja auf meinem Grundstück ein neues Haus bauen könnte – ein Kinderhaus dort, wo heute eine alte Kiefer vor sich hin kiefert…! 😉

  2. Frieda B.

    Hallo Herr Dzubilla,
    ich dachte bislang, dass ein solches Gutachten ein öffentliches Dokument sei- so wie ein Gerichtsurteil- und damit öffentlich zugänglich sein müsste. Es geht hier ja nicht um die persönliche Meinung von Herrn Richter, sodern um die Umsetzung einer städtischen Verordnung. Es besteht m.E. also ein öffentlicches Interesse daran zu erfahren wie die Baumschutzsatzung umgesetzt wird.
    Herr Müller ist nicht Angestelllter der Stadt Ahrensburg, sondern freier Unternehmer. Selbstverständlich kosten die Bediensteten des Rathauses nicht zusätzliches Geld. Ohne diese Gutachten hätten aber die Mitarbeiter der Verwaltung genügend Zeit, sich anderen Aufgaben zuzuwenden. Bekanntermaßen wird von der Verwaltung immer wieder gesagt, dass sie mit den vorhandenen Aufgaben überlastet sei.
    Gruß
    Frieda

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Hallo Frieda – Behörden, Ämter usw. genießen zwar keinen Persönlichkeitsschutz, wohl aber die Mitarbeiter. Im Grundsatz kann ich das Schreiben der Stadt veröffentlichen, aber: Ich müsste vorsichtshalber den Namen des Mitarbeiters und auch sein Kürzel unkenntlich machen, da ich sonst gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen würde. (Es sei denn, der Mann hat beispielsweise etwas Unrechtes getan und bietet deshalb persönlich Anlass zu öffentlicher Kritik.) Da ich den Namen des Mitarbeiters nun aber schon genannt habe, sitze ich jetzt zwischen den Stühlen. 😉 Auf jeden Fall darf ich ungefragt aus dem Brief zitieren. Und: Ich kann Ihnen das Schreiben auch persönlich per E-Mail schicken. 😉

      Zum anderen Punkt: Wenn es darum geht, ob ein Mitarbeiter im Rathaus für mich tätig ist oder für jemand anderen, warum soll ich dann auf seine Tätigkeit verzichten, damit er für jemand anderen tätig ist…? 😉

      Liebe Grüße – Harald Dzubilla

  3. Frieda B.

    Hallo Herr Dzubilla,
    ich denke, wir verfolgen hier unterschiedliche Ansätze. Ich persönlich halte die Ahrensburger Baumschutzsatzung für überholt . Vor allem im Markt gab es dazu immer wieder ausführliche und sehr informative Leserbriefe. Vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Ahrensburger Baumschutzsatzung in ihrer jetzigen Form zu den Akten gelegt werden wird. In Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung mehr haben, wie z.B. Bargteheide, gibt es dennoch weiterhin eine genügende Anzahl von Bäumen auf den Privatgrundstücken. Ich persönlich hoffe, dass diese unnötige Reglementierung der Grundstücksbesitzer bald ein Ende findet.
    Ich finde dies besonders wichtig, weil die Stadt Ahrensburg die Baumschutzsatzung auf ihrem Grund und Boden jederzeit aussetzen kann. Dazu ein Beispiel: Anlässlich der Umgestaltung der Großen Straße in 2009 wurde dort im Nordteil z.T . eine Erhöhung des Bodenniveaus vorgenommen . Das führte dazu, dass bei vielen Bäumen die Wurzelausläufe zugeschüttet wurden, was bekanntlich langfristig zu Baumschäden führt. Es ist nicht auszschließen, dass das Absterben der 250-jährigen Buche bei der Großen Straße auf diese Maßnahmen zurückzuführen ist. Laut Baumschutzsatzung ist eine derartige Maßnahme verboten. Im Grunde hätte die Stadt Ahrensburg sich selbst anzeigen müssen wegen eines Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung. Ist natürlich nicht passiert. Hätten Sie oder ich aber das Gleiche getan, hätten wir aller Voraussicht nach einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen. Von daher meine ich, dass die Stadt von den Grundstücksbesitzern nicht etwas verlangen kann, was sie selbst nicht leistet.
    Einen schönen Abend wünscht Ihnen
    Frieda

    1. Observator

      Ich lese: “Laut Baumschutzsatzung ist eine derartige Maßnahme verboten”und staune. Wenn das stimmt: Das ist ein grundsätzliches Thema von Bündnis90/Die Grünen. Dürfen wir Aufklärung erwarten, Herr Hansen?

  4. Rüdiger

    Derzeit sind in Ahrensburg eindeutig diejenigen im Vorteil, die ihre Bäume ohne Fällgenehmigung fällen. Sie haben nur die Kosten für die Fällung und nicht die immer wiederkehrenden Kosten für die Entfernung von Totholz. In den Gutachten der Stadt steht regelmäßig, dass der Besitzer die Pflicht hat, das Totholz zu entfernen. Wer also einen Baum hat, für den ein Gutachten der Stadt Ahrensburg vorliegt, der läuft Gefahr, von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen zu werden, wenn er/sie nicht rechtzeitig /regelmäßig das Totholz entfernt oder ein Stück Totholz übersieht . Manchmal kann man das als Laie oder sogar auch als Fachmann ja gar nicht ausreichend einschätzen. Wenn jemand aber durch diesen Baum in der Folge zu Schaden kommt, kann das für den Besitzer des Grundstücks Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe verursachen. Wenn das Gleiche passiert bei einem Baum , der nicht von der Stadt Ahrensburg begutachtet wurde, hat der Besitzer das womöglich nicht
    gewusst ,und er bekommt den Schaden von der Versicherung problemlos erstattet.
    Das wissen viele Bürger und fällen ihre alten Bäume ohne Genehmigung. In diesem Fall sind diejenigen die Dummen, die eine Fällgenehmigung beantragen, die dann von der Stadt abgelehnt wird.

  5. Fritz aus Ahrensburg

    Ein derartiges Gutachten der Stadt kann für den Besitzer des Baumes gefährlich werden, wenn wirklich ein Schaden eintritt. Die Versicherung kann dem Besitzer des Baumes wegen dieses Gutachtens die Versicherungsleistung verweigern. In den Gutachten steht nämlich, dass der Besitzer zu regelmäßigen Pflegemaßnahmen verpflichtet ist.
    Ganz anders sieht es aus, wenn es einen Sach-oder Personenschaden gibt bei einem Baum, der der Stadt gehört. Die Stadt kann es sich leisten, ihre Bäume jedes Jahr von einem Gutachter begutachten zu lassen und zeitnah Pflgemaßnahmen durchführen zu lassen. Für einen privaten Grundstücksbesitzer ist das finanziell kaum zu leisten. Im Laufe der Jahre können so mehrere tausend Euro an Kosten zusammenkommen., die nicht jeder so mal schnell aus der Tasche ziehen kann.

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