Nur dumme Autofahrer verlieren ihren Führerschein!

Jedes Spiel hat seine Regeln. Im MARKT, dem Anzeigenblatt, wird von den „Spielregeln nach dem Verlust des ‚Scheins’“ berichtet. Und der Schein trügt nicht, denn hier wird tatsächlich ein Spiel gespielt. Es trägt den Titel: „Der kluge Autofahrer lässt sich seinen Führerschein stehlen!“

aus: Anzeigenblatt MARKT

aus: Anzeigenblatt MARKT

Ist der Führerschein weg, kann das drei Gründe haben: 1. Der Schein wurde gestohlen. 2. Der Schein wurde verloren. 3. Der Lappen wurde behördlich eingezogen. Und für alle drei Möglichkeiten gibt es Spielregeln.

Wurde der Führerschein gestohlen, dann muss der Gang zur Fahrerlaubnisbehörde angetreten werden, um Ersatz zu bekommen. Ausweisen mit amtlichen Dokumenten wie Reisepass oder Personalausweis muss man sich nicht. Auch ein Lichtbild wird nicht verlangt.

Verliert der Autofahrer dagegen seinen Führerschein, dann muss er den Gang zur Führerscheinstelle seines Wohnorts antreten, hier benötigt er allerdings ein amtliches Dokument wie Reisepass oder Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Kosten für die Neuausstellung differieren überdies deutlich zu den Kosten im Fall Nr. 1.

Was lernen wir daraus? Wir lernen: Merkt der Autofahrer den Verlust seines Führerscheins, dann wurde der auf jeden Fall gestohlen und nicht etwa verloren! Dazu muss der Mensch nicht mal lügen, denn woher soll man denn wissen, ob man das Dokument verloren hat, oder ob es gestohlen wurde…?

Im Fall Nr. 3 dagegen gibt es ganz andere Spielregeln. Die jedoch werden individuell festgelegt, und zwar von einem Richter.

Last but not least: Autofahrer haben einen Führerschein oder haben keinen. Wenn der KFZ-Lenker dagegen einen Führerschein besitzen sollte, dann liegt der Lappen vermutlich unter seinem Gesäss.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 31. Mai 2016

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